Luftverkehr Annäherung zweier Flugzeuge im Hinterland

SDA

17.12.2019 - 10:36

Eine Cessna 182A Skylane war im Luzerner Hinterland an einer Beinahekollision beteiligt. (Symbolbild)
Eine Cessna 182A Skylane war im Luzerner Hinterland an einer Beinahekollision beteiligt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/SCIENCE PHOTO LIBRARY SPL/AVIATION IMAGES

Bei Zell LU sind eine Cessna und ein Akrobatik-Flugzeug fast kollidiert, obwohl beide Maschinen Kollisionswarnsysteme hatten. Piloten dürften nicht blind den Warnsystemen vertrauen, sondern müssten trotz diesen den Luftraum gut überwachen, hält die Sust dazu fest.

Die gefährliche Annäherung ereignete sich am frühen Nachmittag des 27. Februar 2019 westlich von Zell in einer Höhe von knapp 2000 Metern. Fünf bis sechs Kilometer davon entfernt befindet sich das Funkfeuer Willisau. Dieses wird von Piloten oft als Wegpunkt benutzt, wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in ihrem am Dienstag publizierten Bericht schreibt.

An jenem Nachmittag flog ein 73-jähriger Pilot mit einer Passagierin an Bord seine Cessna von Sion nach Birrfeld AG. Kurz vor dem Erreichen des Funkfeuers Willisau habe er links ein rotes Akrobatik-Flugzeug entdeckt, das von unten her senkrecht in die Höhe stieg und gefährlich nahe über ihm über den rechten Flügel abkippte, schreibt die Sust. Der Cessna-Pilot habe sofort eine Rechtskurve eingeleitet.

Das Kunstflugzeug, ein Doppeldecker Pitts Model, wurde von einem 64-jährigen Piloten gesteuert, der von Triengen LU aus einen Rundflug machte, um ein paar Kunstfiguren durchzuführen. Er gab an, während seines Fluges nie ein anderes Flugzeug in gefährlicher Nähe gesehen zu haben.

270 Meter Abstand

Gemäss Sust bestand der Abstand zwischen den beiden Flugzeugen horizontal nur 270 Meter, das Kunstflugzeug befand sich dabei knapp 100 Meter über der Cessna. Die Flugzeuge waren mit Kollisionswarngeräten ausgestattet, die nach Aussagen der Piloten aber keine Warnung auslösten. Dies mache deutlich, dass solche Warnsystem die Piloten nicht von der Pflicht einer guten Luftraumüberwachung entbinden würden, schreibt die Sust.

Einen Tipp hat die Sust auch für den Kunstflieger. Bei Funkfeuern komme es immer wieder zu einer Massierung des Luftverkehrs. In der Nähe von solchen Wegmarken Kunstflugfiguren durchzuführen, sei nicht sinnvoll und berge eine erhöhte Kollisionsgefahr.

Die Sust erstellte zu dem «schweren Vorfall» nur einen summarischen Bericht. Sie verzichte auf weitere Untersuchungen, weil keine zusätzliche Ergebnisse zu erwarten seien, die für die Verhütung solcher Zwischenfälle zweckdienlich seien, teilte sie mit.

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