ProzessAutolenker kassiert Freiheitsstrafe: Säugling bei Unfall getötet
ga, sda
9.2.2021 - 16:58
Das Bezirksgericht Kulm AG hat einen Autolenker wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Mann verursachte Ende 2016 einen Unfall, bei dem ein Säugling tödlich verletzt wurde.
Mit dem einstimmig gefällten Urteil folgte das Bezirksgericht am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann muss auch eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Das Bezirksgericht verurteilte den Unfalllenker wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Säugling tödlich verletzt
Der heute 38-jährige Mann war am Nachmittag des 23. Dezember 2016 um 16.15 Uhr in Dürrenäsch AG auf dem Trottoir ungebremst in eine junge Mutter gefahren, die mit einem Kleinkind und einen Säugling unterwegs gewesen war. Die Frau trug den Säugling auf sich, das einjährige Kind sass im Kinderwagen.
Der 24 Tage alte Säugling musste mit dem Helikopter ins Kinderspital geflogen werden. Er verstarb einen Tag später an den schweren Verletzungen. Auch das andere Kind und die Mutter erlitten lebensgefährliche Verletzungen und mussten ins Spital.
Im Auto des Unfalllenkers sassen auch seine zwei kleinen Kinder. Der nicht vorbestrafte Mann wohnte zum Zeitpunkt des Unfalls in Dürrenäsch. Mittlerweile lebt er in Frankreich.
Lenker spricht von Blackout
Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe ein Blackout gehabt und könne sich den Unfall nicht erklären. Er sei erst wieder aufgewacht, nachdem es zum Unfall gekommen sei. Bei den Befragungen durch die Polizei hatte er zunächst angegeben, er sei am Steuer kurz eingeschlafen. Er sei tief betroffen. «Es lässt mich nicht kalt», sagte er vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft führte aus, der Lenker habe Schlafprobleme wegen seiner Schichtarbeit gehabt. Daher sei er müde gewesen. Niemand schlafe am Steuer ein, ohne zu merken, dass man müde sei. Er habe nicht nur die Opfer gefährdet, sondern auch die zwei Kinder im Auto.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Krankheit seines Mandanten zum Unfall geführt habe. Daher treffe den Lenker keine Schuld.
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