Ersatzwagen ohne akustisches Warnsignal Autolenker bleibt mit leerem Tank im Bözbergtunnel stehen

tbz

16.2.2024

Wenn das Auto mit leerem Tank stehen bleibt, droht eine Strafe.
Wenn das Auto mit leerem Tank stehen bleibt, droht eine Strafe.
sda

Im Frühling 2023 bleibt im Bözbergtunnel ein Wagen aufgrund Benzinmangels stehen. Der Lenker beschuldigt die Garage und beschwert sich, dass er keine akustischen Warnungen des Fahrzeugs erhalten hatte. Nun hat das Bezirksgericht Brugg einen Entscheid gefällt.

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  • Ein Autofahrer bleibt im Frühling 2023 mit leerem Tank im Bözbergtunnel auf der A3 stehen.
  • Gegen die Strafanzeige der Staatsanwaltschaft erhebt er Einspruch.
  • Der Beschuldigte verteidigt sich damit, dass es sich um ein von der Garage nicht vollgetanktes Ersatzfahrzeug handelte.
  • Dieses soll ihn auch nicht akustisch und mit einer Nachricht zum Tanken aufgefordert haben, wie das bei seinem normalen Auto der Fall sei.
  • Der Beschuldigte wurde der groben Verletzung der Verkehrsregeln freigesprochen, muss aber dennoch eine Busse bezahlen.

Bözbertunnel im Frühjahr 2023: Mitten auf der Autobahn kommt ein Wagen zum Stehen. Der Grund: Ein leerer Tank. Weil auf diesem Streckenabschnitt der A3 kein Pannenstreifen existiert, wird der normale Fahrstreifen blockiert. Der Lenker erhält in der Folge einen Strafbefehl wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Der Beschuldigte habe die seit längerem aufleuchtende Tankanzeige nicht beachtet, sei in einen Tunnel ohne Pannenstreifen gefahren und habe somit die Gefahr einer Auffahrkollision geschaffen, heisst es seitens der Staatsanwaltschaft.

Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätze zu je 170 Franken und eine Probezeit von zwei Jahren. Darüber hinaus soll der Mann mit 500 Franken gebüsst werden und die Polizeikosten in der Gesamthöhe von 835 Franken übernehmen.

Ersatzwagen war nicht vollgetankt

Der Lenker erhebt Einspruch und es kommt zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg. Dort plädiert der Mann auf Freispruch. «Ich bin normal auf die Autobahn gefahren und wollte nach Hause», zitiert die «Aargauer Zeitung» den Beschuldigten.

Er habe sogar an einer Tankstelle in Spreitenbach gehalten, um etwas zu trinken zu kaufen. Als der Wagen danach im Bözbergtunnel stehen blieb, habe er sich nicht erklären können, wie es zum Stillstand kam. «Ich schaltete sofort die Warnblinker ein. Zuerst dachte ich, es sei ein Motorschaden.»

Als die Polizei das Auto untersucht, ist der Fall schnell klar: Der Tank ist leer. Davon will der Lenker nichts gewusst haben und verteidigt sich: Beim Fahrzeug habe es sich um ein am Vorabend von der Garage zur Verfügung gestelltes Ersatzauto gehandelt. Er sei davon ausgegangen, dass dieses vollgetankt sei. «Man darf davon ausgehen, dass Garagen ein betriebssicheres Fahrzeug übergeben», plädiert sein Anwalt.

Fehlende akustische Warnung reicht nicht für Freispruch

Zudem würde er bei dem Auto, das er normalerweise fahre, akustisch darüber informiert, wenn der Tank zur Neige ginge und auf dem Navigationsmonitor stehe: «Sie müssen tanken», erklärt der Mann weiter. Das sei beim Ersatzwagen nicht der Fall gewesen.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, reichte diese Argumentation schlussendlich nicht zum Freispruch. Das Gericht spricht den Mann wegen fahrlässigen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht betriebssicherem Zustand schuldig. Er erhält eine Busse von 600 Franken und muss die Kosten vom Gerichts- und Untersuchungsverfahren sowie seine Parteikosten selbst tragen.

Der Richter soll den Mann allerdings vom Vorwurf der groben Verkehrsverletzung freigesprochen haben, weil das Auto bei eher schwachem Verkehrsaufkommen auf einer geraden, beleuchteten Strecke stehen geblieben sei. Er glaube dem Beschuldigten auch, dass das Fahrzeug keine optischen und akustischen Warnungen gegeben habe. Tatsache sei aber, dass die digitale Tankanzeige funktioniert hätte.

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