Sensible Daten Banker droht seinen ZKB-Bossen – Erpressung endet vor Gericht

phi

20.6.2019

Die ZKB-Filliale an der Zürcher Bahnhofsstrasse.
Die ZKB-Filliale an der Zürcher Bahnhofsstrasse.
Bild: Keystone

Der Banker behauptet, er habe bloss Kompensation gewollt. Die ZKB sagt, der 51-Jährige hätte mit Enthüllungen gedroht, wenn er nicht 500'000 Franken erhalte.  Ein Zürcher Gericht urteilte nun in dem Fall.

Hat ein zur Tatzeit 51-Jähriger seinen Arbeitgeber erpressen wollen? Diese Frage stellt sich am 19. Juni dem Zürcher Bezirksgericht, nachdem die ZKB Anzeige gegen den Kader erstattet hat. Sie wirft dem früheren Kadermitglied vor, mit Enthüllungen gedroht zu haben, erhielte er nicht 500'000 Franken.

Das eröffnet der Mann nach Darstellung der ZKB seinem Vorgesetzten, dem Präsidenten der Bank und dem Chef der Rechtsabteilung. Er habe Vorgänge dokumentiert und Bilder von sensiblen Akten aus dem Privatkundengeschäft gemacht – all dies habe er seiner Frau per MMS geschickt. Wenn er innert zwei Woche seine halbe Million bekomme, werde er eine Schweigeverpflichtung unterzeichnen – andernfalls werde er seine Unterlagen der deutschen und der Schweizer Finanzaufsicht zusenden.

Angeblich arbeitsrechtliche Forderung

Der Angeklagte ist sich dagegen keiner Schuld bewusst, doch aussagen will er beim Prozess auch nicht, weil ihn das «emotional zu stark belasten» würde, zitiert ihn der «Tages-Anzeiger». Zuvor hat er ausgesagt, die Arbeit bei der Bank sei rechtswidrig gewesen und deshalb «unzumutbar» geworden. Deshalb habe er zwar seine Kündigung abgegeben und auch 500'000 Franken gefordert, das Geld sei aber nur eine Kompensation.

Weil seine Arbeit ihn ins Visier der Behörden und in die «Gefahrenzone» gebracht habe, müsse er damit rechnen, erst wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden – das könne zwei Jahre in Anspruch nehmen, hätten ihm Rechtsexperten gesagt. Doch er strengt keinen Prozess vor einem Arbeitsgericht an, sondern fordert schnörkellos eine halben Million Franken.

«Nur Ausflüchte»

Das Gericht sieht in seiner Schilderung des Falles jedoch «nur Ausflüchte», hingegen seien die Aussagen der Bankangestellten «überzeugend und glaubhaft». Nur weil nicht bewiesen werden kann, dass die Frau die Fotos auch angesehen hat, verurteilt sie den Mann bloss wegen versuchter Erpressung, versuchter Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und versuchter Verletzung des Bankgeheimnisses.

Der Banker muss knapp 30'000 Franken Strafe zahlen und 14 Monate ins Gefängnis, wobei die Strafe zwei Jahre bedingt ausgesprochen worden ist.  Die Kosten für die Ermittlungen und das Gericht in Höhe von 23'100 Franken muss der Angeklagte auf jeden Fall zahlen, wenn er nicht Revision einlegt. Ob er das plant, ist nicht bekannt.

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