BundesgerichtBedingte Geldstrafe für Klappmesser-Einfuhr
SDA
31.1.2019 - 12:04
Mit der Bestellung und Einfuhr eines Klappmessers hat ein Berner gegen das Waffengesetz verstossen. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestätigt.
Der Berner hatte sich im Internet ein Messer mit der Bezeichnung "Kershaw Brawler" bestellt und es auf dem Postweg in die Schweiz eingeführt. Damit importierte er gemäss Schweizer Recht illegal eine Waffe. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.
Weil sich das Messer nur mit einer Hand öffnen lässt, fällt es in die Kategorie der verbotenen Springmesser, schreiben die Lausanner Richter in ihren Erwägungen. Keine Rolle spiele, dass das Messer nicht per Knopfdruck geöffnet werde, sondern indem an einem sogenannten "Flipper" gezogen werde. Dabei handelt es sich um einen Klappmechanismus, der durch eine Feder unterstützt wird.
Das Bundesgericht hat die bedingte Geldstrafe von acht Tagessätzen zu 100 Franken und die Busse von 200 Franken deshalb bestätigt. Der Berner muss ausserdem die Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren von 3000 Franken bezahlen. (Urteil 6B_660/2018 vom 18.01.2019)
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