Unglück in Adelboden Bergführer freigesprochen

SDA

25.1.2019 - 17:37

Das bernische Obergericht hat am Freitag einen Bergführer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Das bernische Obergericht hat am Freitag einen Bergführer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das bernische Obergericht hat am Freitag einen Bergführer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Mann war im mit zwei Jugendlichen in Adelboden unterwegs. Eines der beiden Mädchen stürzte in den Tod.

Der heute 48-jährige Bergführer habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sei auch keine unerlaubten Risiken eingegangen, sagte Hanspeter Kiener, Präsident der zweiten Strafkammer, am Freitag bei der Bekanntgabe des Urteils.

Kiener umriss die rechtlichen Bestimmungen, wonach ein Bergführer für die Sicherheit seiner Gäste die Massnahmen treffen muss, die nach der Erfahrung erforderlich, nach dem Stand der Technik möglich und unter den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Ein Bergführer müsse nicht jedes erdenkliche Risiko ausschliessen, sondern das, was realistisch an Gefahren zu erwarten sei. Der Bergführer habe die Mädchen ausreichend auf die Gefahren aufmerksam gemacht und sie auch vorschriftsgemäss betreut, kam das Obergericht zum Schluss.

50 Meter in den Schlucht gestürzt

Das 13-jährige Mädchen und seine Freundin hatten den Abenteuer- und Klettertag eines Bergsportanbieters geschenkt bekommen. Der Bergführer ging im Herbst 2011 mit den beiden Jugendlichen zunächst in einen Seilpark und einen Klettergarten in Adelboden.

Dort habe er sich ein Bild von den Fähigkeiten der beiden Jugendlichen machen können, schilderte der Bergführer vor Gericht. Er habe die Mädchen als trittsicher, angstfrei, verantwortungsvoll und vital erlebt.

So beschloss der Bergführer, am Nachmittag mit ihnen in der Cholerenschlucht ein Abseilmanöver durchzuführen. Den Pfad zum ersten Abseilpunkt legte das Trio ungesichert zurück. Kurz bevor die Gruppe das Fixseil erreichte, stolperte eines der Mädchen, rutschte über einen kurzen Abhang und stürzte 50 Meter in die Schlucht. Es starb auf dem Weg ins Spital.

Im September 2017 wurde der Bergführer vom Regionalgericht Berner Oberland vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Angehörige des verstorbenen Mädchens zogen das Urteil an die nächsthöhere Instanz.

Noch offen ist, ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird, wie die beiden Anwälte der Privatkläger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagten.

Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite