Justiz Berner Obergericht prüft Urteil gegen Franz A. Zölch

zc, sda

25.2.2022 - 09:44

Das Berner Obergericht befasst sich seit Freitag mit dem Fall Zölch.
Das Berner Obergericht befasst sich seit Freitag mit dem Fall Zölch.
Keystone

Das Berner Obergericht prüft seit Freitag das erstinstanzliche Urteil gegen den einst renommierten Juristen Franz A. Zölch. Die Vorinstanz hatte ihn des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig erklärt.

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Das Regionalgericht in Bern verurteilte Zölch im vergangenen März zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zwölf Monate müsste er absitzen. Zölch ging in Berufung, weshalb sich nun das Obergericht mit dem Fall befasst. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch (2. März) erwartet.

Der 73-jährige Zölch war lange Jahre ein gefragter Medienjurist, Sportfunktionär und hoher Militär. Er fiel gesellschaftlich tief, weil er Darlehen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis nicht zurückzahlte.

Das Regionalgericht sah es für erwiesen an, dass er Bekannte, Freunde und Freundinnen systematisch betrogen hatte. Zur Anklage waren zehn Fälle gekommen; dabei ging es um eine Deliktsumme von 330'000 Franken. Zudem soll Zölch dem Betreibungsamt gepfändete Lohnanteile von rund 180’000 Franken vorenthalten haben.

Geprellte gibt es offenbar weit mehr. Nach einer Schätzung der Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) wurden rund hundert Personen um etwa vier Millionen Franken gebracht.

Der erstinstanzliche Prozess gegen Zölch musste mehrmals verschoben werden, weil der Angeklagte ein Artzeugnis vorlegte. Als er im März 2021 verurteilt wurde, blieb er der Urteilseröffnung aus gesundheitlichen Gründen fern.

Auch zur Verhandlung am Obergericht erschien Zölch am Freitag nicht. Sein Verteidiger sagte, Zölch leide unter Schwindelgefühlen und liege seit Mittwoch im Spital. Er könne offenbar weder sitzen noch stehen. Weitere Untersuchungen seien nach Auskunft eines behandelnden Arztes noch ausstehend.

Der Verteidiger stellte vergeblich ein Gesuch um Verschiebung der Hauptverhandlung. Das Gericht verkenne nicht, dass der nierenkranke Zölch gesundheitlich angeschlagen sei, hiess es zur Begründung. Doch das Arztzeugnis sei «relativ nichtssagend».

Zudem habe Zölch in der Vergangenheit immer wieder Termine kurzfristig mit Verweis auf gesundheitliche Probleme platzen lassen. Er habe dies auch vor dem Prozess am Obergericht mehrmals versucht.

Mit ein wenig gutem Willen hätte Zölch wenigstens für die einstündige Befragung vor Gericht erscheinen können, befand das Gericht. Die Verhandlung wurde danach ohne Zölch fortgesetzt.