Bundesstrafgericht Berufungsprozess gegen Russland-Spezialisten

SDA

2.6.2020 - 09:58

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts muss eine Bärenjagd in Russland eines früheren Angestellten der Bundeskriminalpolizei juristisch beurteilen. (Archivbild)
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts muss eine Bärenjagd in Russland eines früheren Angestellten der Bundeskriminalpolizei juristisch beurteilen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Am Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt am Dienstag der Berufungsprozess gegen einen früheren Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei (BKP). Er wurde vor einem Jahr wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Die erstinstanzliche Verurteilung durch die Strafkammer zu 60 Tagessätzen zu 150 Franken bedingt erfolgte wegen einer einwöchigen Bärenjagd auf der russischen Halbinsel Kamtschatka, zu welcher der 60-Jährige von den russischen Behörden eingeladen worden war.

Das Gericht begründete sein Urteil vergangenen Sommer damit, dass der Russland-Kenner ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten auf die Jagd gegangen sei. Dabei sei er aufgrund seiner Tätigkeit für die Bundesanwaltschaft (BA) für Korruption sensibilisiert gewesen.

Der Verteidiger des 60-Jährigen hatte für seinen Klienten einen Freispruch gefordert. Er argumentierte, sein Klient habe nichts angenommen, was in der Zusammenarbeit mit der russischen Justiz über das sozial Übliche hinaus gegangen sei. Die Zuwendungen hätten seine Amtsführung deshalb gar nicht beeinflussen können.

Gemäss dem erstinstanzlich Verurteilten hatten die Jagdausflüge nach Rücksprache, beziehungsweise im Wissen des Staatsanwalts des Bundes Patrick Lamon stattgefunden. Diesen hatte der 60-Jährige als Berater auf den Russland-Reisen begleitet.

Der Mann war eigentlich bei der Bundeskriminalpolizei angestellt. Seit April 2013 arbeitete er jedoch als Delegierter bei der BA. Er unterstützte alle Staatsanwälte, die mit Russland-Fällen beschäftigt waren.

Teileinstellung der Untersuchung

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Februar 2017 eine Strafanzeige gegen den Mann eingereicht. Die Untersuchung wurde hinsichtlich der Delikte Amtsanmassung, Amtsmissbrauch und Bestechung eingestellt. Übrig blieb lediglich der Vorwurf der mehrfachen Vorteilsannahme.

Dafür wurde der Mann ursprünglich mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 190 Franken und einer Busse von 2500 Franken verurteilt. Weil er den Strafbefehl anfocht, wurde der Fall von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts behandelt.

Im Rahmen des Prozesses mussten auch der Bundesanwalt Michael Lauber und der Staatsanwalt des Bundes Patrick Lamon als Zeugen aussagen. Lamon war organisatorisch der Vorgesetzte des Angeklagten bei der BA. Der Verteidiger des Russland-Kenners hatte die Befragung der beiden bereits in der Strafuntersuchung mehrmals beantragt. Die Anträge wurden jedoch abgewiesen.

Ebenfalls abgewiesen wurde der Antrag des Verteidigers, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt die Strafuntersuchung übernehmen solle, da Ankläger und Angeklagter einst sozusagen Arbeitskollegen waren. (CA.2019.24)

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