BundesverwaltungsgerichtBeschwerde gegen Vergabe für Gleisausbau im Tessin abgewiesen
evpf, sda
21.8.2024 - 12:10
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Vergabe der Hauptarbeiten für einen Gleisausbau zwischen Contone TI und dem Fluss Ticino abgewiesen. Damit können die Arbeiten für das komplette zweite Gleis zwischen Contone und Locarno im Herbst beginnen.
evpf, sda
21.08.2024, 12:10
SDA
Der Bau eines zweiten Gleises zwischen Contone bei Cadenazzo und dem Fluss Ticino sei bedeutsam für den Ausbaus des Verkehrs von und nach Locarno, schrieben die SBB am Mittwoch in einem Communiqué.
Das Projekt umfasse den Bau eines zweiten Gleises auf einer Länge von rund 1380 Metern, die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur und den Einbau neuer Weichen zwischen Contone und der Brücke über den Fluss Ticino.
Die vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesene Beschwerde sei vom zweitplatzierten Konsortium eingereicht worden, heisst es im Communiqué weiter. Sie hatte zu einem Baustopp geführt.
In seinem Urteil vom 12. Juni habe das Gericht die Beschwerde gegen die Vergabe der Hauptarbeiten abgewiesen und den Entscheid der SBB, den Auftrag an die erstplatzierte Arbeitsgemeinschaft zu vergeben, bestätigt.
Ziel Viertelstunden-Takt
Zusammen mit der Verdoppelung des Geleises zwischen Contone und Locarno, dem neuen Kreuzungsgleis in Minusio und dem vollständigen dritten Gleis zwischen Bellinzona und Giubiasco ermögliche der Ausbau eine Ausweitung des Angebots auf der Strecke von Bellinzona nach Locarno, schreiben die SBB weiter. Zwischen den beiden Städten soll dereinst ein Viertelstunden-Takt möglich werden.
Die Investitionen, welche auch den Bau einer neuen Strassenunterführung in Contone umfassen, beziffern die SBB mit rund 75 Millionen Franken. Finanziert werde der Ausbau aus dem Programm zur Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Die Inbetriebnahme des zweiten Gleises ist für Ende 2026 vorgesehen.
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