Bundesgericht Beschwerden gegen Berner und Neuenburger Windparks abgewiesen

zs, sda

17.11.2023 - 12:00

Für die Projektinhaber der geplanten Windparks in den Kantonen Bern und Neuenburg haben drei Entscheide des Bundesgerichts Licht ins Dunkel gebracht. (Themenbild)
Für die Projektinhaber der geplanten Windparks in den Kantonen Bern und Neuenburg haben drei Entscheide des Bundesgerichts Licht ins Dunkel gebracht. (Themenbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat Beschwerden zu zwei in den Kantonen Bern und Neuenburg geplanten Windparks in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Die Projekte sehen insgesamt 27 Windkraftanlagen vor.

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Es handelt sich dabei um die Windparkvorhaben «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat dazu am Freitag drei Urteile veröffentlicht.

Beim Neuenburger Projekt kommt das Gericht zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Stromproduktion die Argumente der Gegner überwiegt. Die Einwände in Bezug auf Lärm, Schattenwurf sowie Gewässer-, Landschafts- und Tierschutz abgewiesen.

Auch die beiden Beschwerden gegen das Berner Projekt wurden bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen. Bei der Einrichtung von zwei provisorischen Erddepots während der Bauarbeiten muss der Schutz von Amphibien berücksichtigt werden. (Urteile 1C_48/2021, 1C_329/2021 und 1C_335/2021 vom 19.10. und 1.11.2023)