Fataler Sex-Unfall Britin fordert 1,3 Millionen, weil sie nach Sturz vom Bett gelähmt ist

phi

19.10.2018

Der High Court im London ist im Royal Court of Justice untergebracht.
Der High Court im London ist im Royal Court of Justice untergebracht.
Keystone

In London wird vor Gericht ein tragischer Fall behandelt: Eine Frau verklagt eine Betten-Firma, weil sie ihrer Aussage nach beim Sex von der Liege katapultiert wurde – und nun gelähmt ist.

Verhandlungstermin am 16. Oktober vor dem Londoner High Court: Claire Busby muss aussagen, was ihr im August 2013 beim Sex mit John Marshall passiert ist.

Aus dem Bett katapultiert

Die Geschätsfrau aus Berkshire hat sich bei der lokalen Firma Beds Are Uzzz mehrere Betten gekauft, vergnügt sich auf einem davon mit ihrem Partner und will gerade ihre Lage ändern. «Ich drehte mich herum, stützte die Hände auf fühlte mich plötzlich, als würde ich vom Bett katapultiert», berichtet die 46-Jährige laut «BBC» vor Gericht. «Ich fiel auf die Seite und hörte etwas  in meinem Körper, dass wie ein Brechen klang.»

Ihr Partner kann in diesem Moment den Ernst der Lage nicht erkennen. «Ich habe nicht gesehen, wie sie landet und lachte zuerst», bekennt der Schotte laut «Daily Star». «Ich habe damit gerechnet, dass sie wieder hochkommt.» Busby sagt ihm, sie habe sich wehgetan und der 55-Jährige glaubt, es gehe um den Arm, auf dem er sie dann liegen sieht. «Sie sagte, sie könne Arme und Beine nicht mehr fühlen. Ich dachte, sie scherzt und lachte.»

«Leben übelste Art verändert»

Dann dämmert es dem Mann, er ruft den Notarzt – und ist nun untröstlich. «Es war das Schlimmste, was mir in meinem Leben passiert ist, und hat mein Leben auf übelste Art verändert.» Die sehr viel nachhaltiger geschädigte Partner argumentiert nun, die anscheiend zweiteilige Liege sei nicht anständig montiert worden, was den Unfall verursacht habe.

Die Engländerin fordert nun umgerechnet 1,3 Millionen Franken Schmerzensgeld. Der Verteidiger des Bettenherstellers meint dagegen, der tragische Fall sei dadurch ausgelöst worden, dass die Klägerin zu nah am Rand des Bettes gewesen sei, das Gleichgewicht verloren habe und gefallen sei. Der Prozess in London wird fortgesetzt.

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