KurzarbeitBund intensiviert Missbrauchsbekämpfung bei Kurzarbeit
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7.6.2021 - 10:12
Der Bund will stärker gegen Missbräuche bei der Kurzarbeit vorgehen. Unternehmen, welche solche Entschädigungen zu Unrecht bezogen, können noch mehrere Jahre lang belangt werden.
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07.06.2021, 10:12
SDA
Vor einer Woche hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle Alarm geschlagen und sich beunruhigt über die steigende Zahl von Missbrauchsmeldungen bei der Kurzarbeitsentschädigung gezeigt. «Ich bin schockiert von der Anzahl an Beanstandungen, Fehlern und Missbräuchen», hatte damals Direktor Michel Huissoud gegenüber Radio SRF gesagt.
Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) liess den Vorwurf schon damals nicht auf sich sitzen. Die Kontrollen würden wie geplant stattfinden und noch ausgebaut werden, hiess es. Nun wurde dies konkretisiert.
Verdreifachung der Kapazitäten
So habe das Seco seine Kapazitäten in diesem Bereich verdreifacht, teilte das Amt am Montag mit. Seit Anfang Juni 2021 stünden die geplanten zusätzlichen Inspektoren zur Verfügung. Von März bis Mai seien rund 40 externe Personen geschult worden und seien nun in der ganzen Schweiz einsatzfähig.
Ab dem zweiten Halbjahr würden nun die Kontrollen intensiviert. Es sollen im zweiten Semester rund 200 sogenannte Arbeitgeberkontrollen durchgeführt werden, nachdem es bis Ende Mai lediglich 131 solcher Kontrollen gegeben habe. Für 2022 sei dann eine weitere Intensivierung auf 700 Überprüfungen geplant, so das Seco. Zum Vergleich: In der Vor-Corona-Zeit gab es laut dem Seco lediglich 50 bis 60 Kontrollen pro Jahr.
Besondere Eile gebe es nicht, sagte Boris Zürcher vom Seco am Montag an einer Telefonkonferenz. Die Unternehmen müssten die Unterlagen zur Kurzarbeit während fünf Jahren aufbewahren. «Wir können so lange jederzeit eine rückwirkende Kontrolle vornehmen», so der Chefbeamte.
Nicht jeder Verdacht erhärtet sich
Kontrollen würden stichprobenartig vorgenommen sowie bei konkreten Verdachtsfällen. So gingen bis Ende Mai 2021 beim Seco rund 900 Missbrauchsmeldungen ein, die nun vordringlich behandelt würden. Zudem hätten die Arbeitslosenkassen 500 auffällige Abrechnungen gemeldet.
Längst nicht immer erhärtet sich aber ein Verdacht: Bei den bis Ende Mai durchgeführten Kontrollen wurde lediglich in 10 Prozent der Fälle ein Missbrauch nachgewiesen und Strafanzeige gestellt. Beim Gros der Fälle mussten die Arbeitgeber lediglich fehlerhafte Abrechnungen korrigieren. Insgesamt seien bislang Rückforderungen in der Höhe von 10,6 Millionen Franken gestellt worden.
Zürcher erhofft sich eine gewisse präventive Wirkung gegen Missbräuche durch neue Regeln, die ab dem 1. Juli gelten. Ab dann werden Elemente des vereinfachten Verfahrens zurückgenommen. So gelte ab dann zum Beispiel wieder eine detailliertere Rapportpflicht.
Keine Frage des Verfahrens
Per se sei das vereinfachte Verfahren, das zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Pandemie eingeführt wurde, aber nicht missbrauchsanfälliger, so Zürcher. Es sei lediglich «etwas ungenauer und etwas summarischer». In beiden Verfahren sei es jedoch verboten, Arbeitsausfälle anzugeben, die nicht stattgefunden hätten.
Und er betonte, dass dieses vereinfachte Verfahren notwendig gewesen sei und immer noch notwendig sei wegen der nach wie vor hohen Zahl der Fälle. Sonst wären die Behörden überfordert und die Zahlungen kämen mit monatelanger Verzögerung, so Zürcher. Erst wenn diese Zahl unter einen bestimmten Wert falle, könne zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden. Möglicherweise sei dies im Herbst wieder möglich.
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