Sicherheit Bund verbietet zwei private Auslandeinsätze

SDA

11.4.2018 - 12:51

Auslandeinsätze von privaten Schweizer Sicherheitsfirmen haben im vergangen Jahr um ein Drittel zugenommen. In über der Hälfte geht es dabei um Personenschutz und Bewachung von Gütern. (Symbolbild)
Auslandeinsätze von privaten Schweizer Sicherheitsfirmen haben im vergangen Jahr um ein Drittel zugenommen. In über der Hälfte geht es dabei um Personenschutz und Bewachung von Gütern. (Symbolbild)
Source: Keystone/AP/DARIO LOPEZ-MILLS

Die Schweizer Behörden haben im vergangenen Jahr zwei private Sicherheitseinsätze im Nahen Osten verboten. Insgesamt nahmen die Tätigkeiten von private Sicherheitsunternehmen 2017 um rund ein Drittel zu.

Die Branche der privaten Sicherheitsdienstleister boomt. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) sind Schweizer Unternehmen verpflichtet, ihre Einsätze im Ausland den Behörden zu melden. 2017 gingen 450 solcher Meldungen ein, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Das ist ein Drittel mehr als im Vorjahr.

Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Tätigkeitsbericht ging es in über der Hälfte der gemeldeten Einsätze um Personenschutz und die Bewachung von Gütern und Liegenschaften "in einem komplexen Umfeld". Diese Tätigkeiten nahmen im Vergleich zu Vorjahr stark zu, von 114 im Jahr 2016 auf 279 im letzten Jahr.

Die Zahl der Einsätze in den beiden anderen wichtigen Segmenten blieb dagegen praktisch gleich: private nachrichtendienstliche Tätigkeiten wurden 109 Mal erbracht, "operationelle oder logistische Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften" 50 Mal. Dazu gehören auch der Betrieb und die Wartung von Waffensystemen sowie die Beratung oder Ausbildung.

Die Behörden leiteten 18 Prüfverfahren ein, dreimal mehr als noch ein Jahr zuvor. Zu diesem Schritt greifen sie, wenn Anhaltspunkte bestehen, "dass die geplanten Tätigkeiten mit dem Zweck des Gesetzes in Konflikt stehen könnten". In 13 Fällen konnte dieser Verdacht nicht begründet werden, in drei Fällen verzichtete das Unternehmen nach der Prüfung auf die beabsichtigte Tätigkeit und in zwei Fällen wurde die Mission verboten.

Menschenrechtsverletzungen befürchtet

Etwas mehr als die Hälfte der bewilligten Einsätze wurden in Nordafrika und im Nahen Osten erbracht. In dieser Region hätten auch die beiden verbotenen Tätigkeiten stattfinden sollen, die als "logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften" angemeldet worden waren.

Im einen Fall bestand das Risiko, dass der Einsatz den Behörden des entsprechenden Landes bei Menschenrechtsverletzungen hätte von Nutzen sein können. Im anderen Fall begründete das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das Verbot mit "Bedenken in Bezug auf die regionale Stabilität".

Insgesamt ziehen die Behörden eine positive Bilanz ihrer eigenen Tätigkeit im letzten Jahr. Gesetzlich verbotene Aktivitäten, wie die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland oder Sicherheitsdienstleistungen, die zu schweren Menschenrechtsverletzung führen könnten, seien im letzten Jahr keine festgestellt worden.

Ausserdem werde die Bedeutung des Kontrollmechanismus "vermehrt anerkannt". Seit dem Inkrafttreten des BPS am 1. September 2015 haben 44 Unternehmen 763 geplante Missionen angemeldet.

Zurück zur Startseite