BundesgerichtBundesgericht präzisiert Rechtsprechung zu Raserdelikten
SDA
28.11.2017 - 12:03
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Rasertatbestand in einem aktuellen Urteil präzisiert. (Archiv)
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Nicht in allen Fällen, in denen der Rasertatbestand erfüllt ist, muss es automatisch zu einer entsprechenden Verurteilung kommen. Das Bundesgericht hält in einem aktuellen Urteil fest, dass die Gerichte ausserordentliche Umstände beachten müssen.
Damit präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Rasertatbestand. Dieser wurde 2013 eingeführt. Er gilt als erfüllt, wenn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das im Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes festgeschriebene Mass überschritten wird.
Wer also durch eine vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft.
In einem am Dienstag publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, die Vermutung, dass eine solche Gefahr geschaffen wurde, könne beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände widerlegt werden. Ein solcher Fall liege beispielsweise vor, wenn ein Tempolimit nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit herabgesetzt wurde, sondern aus ökologischen Überlegungen.
58 km/h zu schnell
Im konkreten Fall aus dem Kanton Genf liegen keine besonderen Umstände vor, weshalb die Beschwerde des betroffenen Motorradfahrers abgewiesen wurde. Der Mann hatte die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 58 km/h überschritten.
Er argumentierte, dass er kein Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen habe. Die Verkehrssituation sei an jenem Tag sowohl bezüglich Verkehrsaufkommen und Sicht ideal gewesen. Die Strasse sei auf dem entsprechenden Abschnitt breit, und es gebe weder Kreuzungen noch Fussgängerstreifen.
Diese Argumente lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil der Motorradlenker mit seinem Verhalten eine abstrakte Gefahr geschaffen habe.
Es seien keine Hinweise vorhanden, die darauf schliessen liessen, dass das Tempolimit nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit verhängt worden sei. Das Bundesgericht hat deshalb die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr bestätigt.
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