SicherheitBundesrat verzichtet auf Gesetzesanpassung nach «Fall Pilatus»
jc, sda
3.2.2021 - 10:38
Der Bundesrat wollte mit Änderungen beim sogenannten Söldnergesetz einen weiteren «Fall Pilatus» verhindern. Nach Prüfung der Ausgangslage sieht er nun aber keinen Handlungsbedarf.
Zur Klärung der Ausgangslage hatte der Bundesrat vor einem Jahr Aufträge an drei Departemente erteilt. Ziel war es, mit Massnahmen das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), das Güterkontrollgesetz (GKG) und das Kriegsmaterialgesetz (KMG) zu harmonisieren. Die Kohärenz zwischen den gesetzlichen Grundlagen weise Lücken auf, argumentierte der Bundesrat damals.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun diesen Bericht beraten. Die Arbeitsgruppe kommt darin zum Schluss, dass die Kohärenzprobleme mit der Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS) weitgehend gelöst worden seien, wie der Bundesrat in der Mitteilung schreibt. Die Regierung verzichte daher auf eine Gesetzesanpassung. Die zuständigen Departemente sollen aber in drei Jahren eine erneute Prüfung vornehmen. Die Verordnung wurde revidiert und trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
«Exzessive» Auslegung
Ziel des seit 2015 geltenden BPS-Gesetzes ist es, Söldnerfirmen besser zu kontrollieren. Gestützt auf das Söldnergesetz hatte das Aussendepartement (EDA) den Stanser Pilatus-Flugzeugwerken im Juni 2019 verboten, in Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten Wartungsarbeiten an den dorthin gelieferten Schulungsflugzeugen vorzunehmen. Die Staaten sind in den Jemen-Krieg verwickelt.
Die Auslegung, dass unter das Gesetz auch Serviceleistungen an Gütern fallen, die Schweizer Firmen – namentlich die Pilatus-Werke – ins Ausland verkauft haben, hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) als «exzessiv» bezeichnet.
Mitte November 2019 hatte die Bundesanwaltschaft (BA) das Strafverfahren gegen Pilatus wegen Verstosses gegen das Söldnergesetz eingestellt. Die Flugzeugwerke hätten nicht gegen die Meldepflicht verstossen, wie dies vom EDA behauptet wurde. Der technische Support stelle eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar, so das EDA.
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