Gefährliches Fahren Dashcam-Bilder sind kein Beweis: Zürcher Lenkerin freigesprochen

SDA / tmxh

21.2.2020

Bilder einer Dashcam sind vor Gericht kein Beweis (Symbolbild)
Bilder einer Dashcam sind vor Gericht kein Beweis (Symbolbild)
Christin Klose / dpa

Bilder einer Dashcam werden vor Gericht nicht als Beweise akzeptiert. Deshalb wurde in Zürich nun eine Lenkerin freigesprochen.

Dashcam-Bilder sind als Beweise nicht zulässig: Diese Vorgabe des Bundesgerichtes hat am Freitag in Zürich dazu geführt, dass eine 48-jährige Lenkerin doch noch freigesprochen wurde. Denn bis auf ein Video einer Armaturen-Kamera gibt es keine Belege dafür, dass genau sie gefährlich unterwegs war.

Ein gefährliches Manöver eines Jeeps sorgte im Oktober 2019 für einen Leitentscheid des Bundesgerichtes: Die Bundesrichter entschieden, dass Dashcam-Videos als Beweismittel unzulässig sind, weil sie heimlich aufgenommen werden.



Eine Ausnahme machte das Bundesgericht nur, wenn mit den Aufnahmen eine schwere Straftat aufgeklärt wird. Manöver auf der Autobahn, bei denen niemand verletzt wird, zählen jedoch nicht dazu. Die Verurteilung einer 48-jährigen Autofahrerin wurde deshalb aufgehoben und zur Neubeurteilung ans Zürcher Obergericht zurückgeschickt.

Dieses hatte die Schweizerin zuvor wegen mehrfacher, teilweise grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Gedrängelt und rechts überholt

Das Manöver, das ihr vorgeworfen wurde, wurde von einer Dashcam eines Autos aufgenommen. Ohne diese Aufnahmen gibt es aber keine Beweise, dass genau sie es war, die im März 2017 auf der A51 bei Bülach einem Auto viel zu nahe hinten auffuhr, es rechts überholte und viel zu knapp vorne wieder einbog.

Der Staatsanwalt versuchte am Freitag, diese Beweise mit Hilfe eines Zeugen doch noch zu bekommen. Vorgeladen war jener Autofahrer, der rechts überholt und bedrängt worden war. Er war es auch, der angesichts des drängelnden Jeeps seine Dashcam gestartet und kurz darauf bei der Polizei Anzeige erstattet hatte.

Ohne Video keine Beweise

Seine Aussagen halfen jedoch nicht weiter. Er konnte sich weder an das vollständige Nummernschild noch an das genaue Jeep-Modell erinnern. Diese Angaben, so musste der 27-Jährige zugeben, erhielt er erst, als er das Video anschaute – und dieses darf als Beweis eben nicht verwendet werden.

Der 27-Jährige wusste ohne Video einzig, dass der Jeep ein Nidwaldner Kontrollschild hatte. Das Firmenauto der Beschuldigten hat zwar eine Nidwaldner Nummer, doch ein Beweis ist das nicht, denn in Nidwalden gibt es mehr als einen Jeep.

Der Staatsanwalt musste einräumen, dass «die Identifizierbarkeit der Halterin ohne das Video nicht gelungen ist». Diese Meinung teilte der Richter. «Wir konnten keinen Täter eruieren», sagte er.

«Aus Mangel an gültigen Beweisen» sprach das Gericht die KV-Angestellte deshalb frei. Sie erhält 30'000 Franken für die Anwaltskosten. «Ein ungewöhnlicher Prozess», fand der Richter.

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