Protestkundgebung Demonstrierende kritisieren Basler Vergewaltigungsurteil

dosp, sda

8.8.2021 - 14:40

Ein Urteil in einem Vergewaltigungsfall des Basler Appellationsgerichts wirft hohe Wellen: Am Sonntag protestierten rund 500 Personen gegen den Richterspruch.
Ein Urteil in einem Vergewaltigungsfall des Basler Appellationsgerichts wirft hohe Wellen: Am Sonntag protestierten rund 500 Personen gegen den Richterspruch.
Bild: Keystone

Rund 500 Menschen haben sich am Sonntagnachmittag vor dem Basler Appellationsgericht zu einer Protestkundgebung gegen ein Urteil in einem Vergewaltigungs-Prozess versammelt.

Keystone-SDA, dosp, sda

Das Appellationsgericht hatte das von der Vorinstanz ausgesprochene Strafmass gegen einen Vergewaltiger massiv verringert. An der Kundgebung wurden vor allem Aussagen der vorsitzenden Gerichtspräsidentin kritisiert. Sie soll dem Vergewaltigungsopfer eine gewisse Mitschuld attestiert haben.



Das Urteil hatte schweizweit Diskussionen ausgelöst. Am Donnerstag hatte das Gericht Stellung zu dem Urteil genommen. Offenbar seien zahlreiche Missverständnisse entstanden, teilte das Appellationsgericht mit.

Die Sprecherinnen der Kundgebung liessen sich durch die formaljuristische Stellungnahme nicht davon abbringen, das Urteil als «skandalös» und als «Armutszeugnis der Judikative» zu brandmarken. Die mündliche Urteilsbegründung habe eine Mitverantwortung des Vergewaltigungsopfers suggeriert, was nicht tolerierbar sei.

Rücktritt der Richterin gefordert

Scharf kritisierten die Sprecherinnen, dass die vorsitzende Gerichtspräsidentin die vergleichsweise kurze Dauer der Tat von elf Minuten als strafmildernd ausgelegt habe. Eine Vergewaltigung bleibe eine ungeheuerliche Tat, gleich wie lange sie dauere, sagte eine Sprecherin. Das Urteil ermutige Täter, Berufung einzulegen und schrecke Opfer davon ab, Anzeige zu erstatten.

Konkret forderten die Kundgebungs-Sprecherinnen den «sofortigen Rücktritt» der vorsitzenden Gerichtspräsidentin aus der FDP. Weiter forderten sie eine Schulung der Gerichtspersonen zu den psychosozialen Aspekten sexualisierter Gewalt und darüber hinaus eine Revision des Sexualstrafrechts. Auf vielen Schildern von Teilnehmenden war der entsprechende Grundsatz «Nur Ja heisst JA» zu lesen.

Das zweitinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Basler Staatsanwaltschaft und das Opfer wollen das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie den Fall vors Bundesgericht weiterziehen.