Der 19-jährige Mann, der 2018 im Wahn in Brunnen SZ seine Mutter getötet haben soll, hat sich am Donnerstag vor Gericht nicht zur Tat geäussert. Er befindet sich im vorzeitigen Massnahmevollzug, sieht sich aber bereit, die Klinik zu verlassen.
Er wäre soweit, dass er aus der Klinik entlassen werden könnte, sagte der Beschuldigte bei der Befragung vor dem Schwyzer Strafgericht. Er kenne sich selber gut und erhalte auch gute Rückmeldungen des Therapeuten. «Meiner Meinung nach würde eine ambulante Therapie reichen.»
Bei ihm wurde eine undifferenzierte Schizophrenie diagnostiziert, seit Frühling befindet er sich in einer Klinik. Er wäre bereit, lebenslänglich Medikamente gegen die chronische Krankheit zu nehmen, sagte er. Ein Gutachter empfiehlt eine stationäre Massnahme, auch um das Rückfallrisiko zu mindern.
Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger waren sich über die stationäre Massnahmen einig, und auch darüber, dass der Sohn seine Mutter zwar tötete, aber vollständig schuldunfähig sei.
Während die Anklage aber in der Tat einen Mord sah, stufte die Verteidigung diese als Tötung ein. Es fehle die besondere Verwerflichkeit der Tat, da dies ein absichtliches Handeln bedinge. Auch verwerfliche Motive fielen ausser Betracht, weil der Beschuldigte überzeugt gewesen sei, die Welt zu retten. Auch habe er keine aussergewöhnliche Grausamkeit angewandt, da die Mutter bei der Tötung bewusstlos gewesen sei.
Tat nicht erklärbar
Zur Tat sagte der Beschuldigte lediglich, erklären könne man so etwas nicht. Auf weitere Nachfragen verweigerte er die Aussage. Ausführlich rekonstruierte dagegen die Staatsanwältin den Tathergang aufgrund von Spuren und Befragungen.
Die damals 56-jährige Mutter habe in den letzten Minuten ihre Lebens ein psychisches und physisches Martyrium erlitten. Der Beschuldigte habe beim Mittagessen an jenem Donnerstag im Oktober 2018 ein Messer ergriffen, habe sie verfolgt, mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert und schliesslich mindestens vier Mal auf sie eingestochen. Danach sei die Frau verblutet.
Laut der Staatsanwältin befand der Beschuldigte sich bei der Tat in seiner eigenen Welt. «In dieser Welt war seine Mutter eine Hexe, es gab keine andere Möglichkeit, als sie zu töten.» Wenige Tage vor der Tat habe er laut eigenen Aussagen einen Ton von tausend Glasscherben gehört, ohne dass etwas zerbrochen sei. Da sei ihm bewusst gewesen, dass sie eine Hexe sei. Das sei ein schlechtes Zeichen für die ganze Bevölkerung gewesen.
Blumen und Hortensien
Nach der Tötung zog er sie ins Gartenhaus, feuerte dort das Cheminée ein und begann den Leichnam mit den Füssen voran zu verbrennen. Die Staatsanwältin plädierte deswegen auf Störung des Totenfriedens. Er habe damit auch Spuren beseitigen wollen, genauso, wie er den Tatort von Blut gereinigt und das Handy des Opfers unter einer Gartenplatte versteckt habe.
Der Verteidiger stellte diesen Tatbestand hingegen in Abrede. Er könne keine Absicht zur Verunehrung des Leichnams erkennen, wie es die Anklage geschildert habe. Der Beschuldigte habe in seiner Psychose die Einäscherung zu Ehren der Mutter vorgenommen im Sinne eines schamanistischen Motivs zur Trennung von Körper und Seele. So habe er auch Blumen und Hortensien mit ins Feuer gelegt.
Der Beschuldigte hatte eine Ausbildung zum Polymechaniker begonnen, wurde dann aber entlassen. Im Jahr der Tat stürzte er bei einen Velounfall auf den Kopf, all das zog sein Verteidiger als Erklärungsversuch für den Ausbruch der Erkrankung heran. In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte: «Ich werde nie mehr psychoaktive Substanzen konsumieren und bereue es sehr, dass ich diese Tat so vollbracht habe.»
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