Fall «Carlos» Die Zukunft von Brian entscheidet sich am 16. Juni

SDA/uri

3.6.2021

Der Staatsanwalt fordert eine ordentliche Verwahrung, seine Anwälte die sofortige Freilassung: Das Urteil gegen Brian alias «Carlos» wird am 16. Juni eröffnet. (Archiv)
Der Staatsanwalt fordert eine ordentliche Verwahrung, seine Anwälte die sofortige Freilassung: Das Urteil gegen Brian alias «Carlos» wird am 16. Juni eröffnet. (Archiv)
Bild: Keystone

Verwahrung, Therapie oder Freiheit? Das Zürcher Obergericht hat den 16. Juni als Termin für die Urteilseröffnung im Fall «Carlos» festgesetzt. Der 25-Jährige gilt als einer der bekanntesten Häftlinge der Schweiz. 

SDA/uri

3.6.2021

Das Zürcher Obergericht hat das Datum festgelegt, an dem es bekannt gibt, wie es mit «Carlos», oder Brian, wie er mit richtigem Namen heisst, weitergehen soll: Die Urteilseröffnung findet am 16. Juni am Nachmittag statt. Das Gericht muss entscheiden, ob der 25-Jährige ordentlich verwahrt, hinter Gittern therapiert oder dann gleich in Freiheit entlassen wird, wie es seine drei Anwälte beim Prozess von Ende Mai forderten.

Brian muss sich vor Gericht verantworten, weil er im Gefängnis mehrere Polizisten, Mithäftlinge und Mitarbeiter bedrohte, angriff und teilweise verletzte. Die Anklageschrift listet 29 einzelne Vorfälle auf.

Sofort auf freien Fuss setzen

Für seine Anwälte sind seine aktuellen Haftbedingungen mit andauernder Isolationshaft jedoch eindeutig Folter. Es sei kein Wunder, dass er sich dagegen zur Wehr setze. Sie fordern, ihn sofort aus dem Gefängnis zu entlassen und auf freien Fuss zu setzen.

Der Staatsanwalt will den ehemaligen Thaiboxer hingegen ordentlich verwahrt sehen, um die Öffentlichkeit vor seinen wiederkehrenden Gewaltausbrüchen zu schützen. Dabei wäre keine Therapie vorgesehen. Bei «Carlos» fehle ja die minimalste Bereitschaft, an einer Therapie teilzunehmen, so die Haltung des Staatsanwaltes.

Vorinstanz ordnete «kleine Verwahrung» an

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Dielsdorf, war da im Jahr 2019 noch anderer Meinung. Es verurteilte ihn zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches, auch «kleine Verwahrung» genannt. Dabei handelt es sich um eine intensive Therapie hinter Gittern. Alle fünf Jahre wird dabei überprüft, ob die Therapie anschlägt oder nicht.

Wie auch schon beim Prozess von Ende Mai dürfte «Carlos» auch bei der Urteilseröffnung vom 16. Juni nicht persönlich anwesend sein. Er liess sich vom Gerichtstermin dispensieren, weil er wegen der Haftbedingungen in schlechtem psychischem Zustand sei.