Justiz Drogenhändlerin in Luzern zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

SDA

9.12.2018 - 23:59

Kokainhandel im grossen Stil endet für eine Frau in Luzern mit fünf Jahren Gefängnis.
Kokainhandel im grossen Stil endet für eine Frau in Luzern mit fünf Jahren Gefängnis.
Keystone

Als Mitglied einer Drogenbande hat eine 32-jährige Frau in Luzern Kokainhandel betrieben, obwohl sie gar nicht hätte in der Schweiz sein dürfen. Das Kriminalgericht verurteilte die Wiederholungstäterin zu fünf Jahren Gefängnis.

Die Beschuldigte sass bereits 2011 bis 2014 im Gefängnis wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach ihrer Freilassung verliess die Venezolanerin die Schweiz und hätte laut Einreiseverbot bis 2024 nicht zurückkehren dürfen, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Sonntag veröffentlicht wurde.

Doch bereits im Januar 2016 reiste sie über Barcelona wieder in die Schweiz ein. Aufgrund finanzieller Probleme handelte sie in der Folge zusammen mit ihrem Partner und weiteren Verbündeten in sieben Fällen mit fast zehn Kilogramm Kokain, bevor sie im Februar 2017 in Luzern verhaftet wurde.

Kokainhandel im grossen Stil

Anfangs dealte die damals Schwangere im kleinen Stil mit einem Abnehmer. Nach der Geburt ihres Sohnes folgte der Kokainhandel im grossen Stil. Fünf Kilogramm kamen alleine aus dem Ausland. So arbeitete sie etwa mit einem Drogenkurier zusammen oder half bei der Organisation einer Reise nach Peru, wo der geplante Kauf von vier Kilogramm Kokain allerdings scheiterte.

Im abgekürzten Verfahren sprach das Gericht die gelernte Kleinkinderzieherin, die bereits 1999 in die Schweiz gezogen war, wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Dazu kommen die Tatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts sowie der Fälschung von Ausweisen, zumal sie einen gefälschten Pass verwendet.

Betrügerische Abtreibung

Auch machte sie sich schuldig des versuchten unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung. Kurz vor ihrer Festnahme war sie nämlich schwanger geworden und wollte ihr Kind im Spital abtreiben. Dazu entwendete sie die Versicherungskarte der Schwester ihres Partners. Weil die bereits eingereichte Rechnung nach einer Meldung der Staatsanwaltschaft storniert wurde, blieb es beim Versuch.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Beschuldigte wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Sie muss dem Kriminalgericht fast 28'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

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