Tötungsdelikt Ein Video ist Beweismittel im Zürcher Prozess um getötete Ehefrau

hael, sda

3.7.2024 - 10:38

Ein 51-jähriger Mann steht am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich, weil er seine Frau mit zahlreichen Stichen und Schnitten getötet haben soll. Der Staatsanwalt fordert für ihn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Archivbild)
Ein 51-jähriger Mann steht am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich, weil er seine Frau mit zahlreichen Stichen und Schnitten getötet haben soll. Der Staatsanwalt fordert für ihn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Archivbild)
Keystone

Ein zentrales Beweismittel beim Zürcher Gerichtsprozess um eine getötete Ehefrau ist ein Video – auf genommen in der Wohnung des Paars. Anklage und Verteidigung haben daraus am Mittwoch sehr unterschiedliche Schlüsse gezogen.

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Die Kamera hatte der 51-jährige Beschuldigte selbst in der Wohnung installiert, um seine Ehefrau zu überwachen. Dies, weil er den Verdacht hegte, sie habe eine Affäre mit einem Nachbarn.

Der Verdacht entbehrte jedoch jeglicher Grundlage, wie Anklage und Verteidiger übereinstimmend festhielten. Am späten Nachmittag des 23. November 2022 kam es wegen dieser angeblichen Affäre einmal mehr zum Streit. Die 40-jährige Ehefrau machte ihrem Mann dabei klar, dass es ihr nun reiche.

«Regelrecht gefoltert»

Mit einem Küchenmesser griff er sie daraufhin an. Sie wehrte sich, es kam zu einem Kampf, der sich durch verschiedene Räume zog und den die Kamera zumindest teilweise aufzeichnete. Unter anderem wegen dieser Bilder stuft der Staatsanwalt die Tat als Mord ein.

Der Beschuldigte habe seine Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen und -schnitten «regelrecht gefoltert», bis er ihr schliesslich die tödlichen Schnitte am Hals zugefügt habe. Er habe seinen Machtanspruch durchsetzen und sie bestrafen wollen. Der Mann sei wegen Mordes mit Lebenslänglich zu bestrafen.

Beschuldigter wollte nichts sagen

Laut Verteidiger stützten sich die Ermittler jedoch zu sehr auf die grausamen Bilder und forschten nicht weiter. In den Monaten vor der Tat habe sich sein Mandant psychisch stark verändert und sich krankhaft in die fixe Idee einer Affäre verrannt. Er habe die Tat in einer «entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung» begangen. Es handle sich um Totschlag, sieben Jahre Freiheitsstrafe seien angemessen.

Der beschuldigte Schweizer mit türkischen Wurzeln sagte vor Gericht nichts zu seiner Tat. Er verzichtete auch auf ein Schlusswort. Das Urteil wird am kommenden Freitagnachmittag eröffnet.