Spital stellt Behandlung ein Eltern verlieren Kampf um todkrankes Baby Indi

tgab

9.11.2023

Nach Ansicht der beteiligten  Mediziner verursacht die Behandlung  Indi Gregory Schmerzen und ist zwecklos.
Nach Ansicht der beteiligten Mediziner verursacht die Behandlung Indi Gregory Schmerzen und ist zwecklos.
Gofundme

Ein britisches Gericht hat angeordnet, dass die lebenserhaltenden Massnahmen für die schwer kranke Indi heute abgestellt werden: Das Baby darf nicht für eine experimentelle Behandlung nach Rom verlegt werden.

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  • Die acht Monate alte Indi Gregory leidet an einer unheilbaren Stoffwechselkrankheit und ist auf lebenserhaltende Massnahmen angewiesen.
  • Ein britischer Richter hatte im Oktober gegen den Willen der Eltern entschieden, die lebenserhaltenden Maschinen ab Donnerstag abzustellen.
  • Das Baby darf laut richterlicher Anordnung weder zur weiteren Behandlung nach Rom verlegt werden noch mit palliativer Betreuung daheim sterben.

Kurz sah es so aus, als ob noch Hoffnung für Baby Indi bestünde. Das Kinderkrankenhaus Bambino Gesù in Rom hatte eine experimentelle Behandlung angeboten, um sein Leben zu verlängern. Die italienische Regierung hatte dem britischen Baby eigens dafür am Mittwoch die italienische Staatsbürgerschaft gewährt, um eine Verlegung von Grossbritannien nach Italien zu erleichtern. 

Doch ein Richter lehnte am Donnerstag den Antrag ab, Indi zur weiteren Behandlung nach Rom zu verlegen. Die lebenserhaltenden Massnahmen sollen ab Donnerstag 14 Uhr (15 Uhr Schweizer Zeit) eingestellt werden.

Das acht Monate alte Kind leidet an Mitochondriopathie. Die unheilbare Stoffwechselstörung verhindert, dass Zellen im Körper Energie produzieren. Indi ist auf lebenserhaltende Massnahmen angewiesen. Im Oktober hatte ein Richter gegen den Willen der Eltern entschieden, dass die Maschinen im Spital abgestellt werden.

Laut Einschätzung des Richters und der behandelnden Ärzte am Queen's Medical Centre (QMC) in Nottingham seien die erheblichen Schmerzen, die Indi erleidet, im Verhältnis mit der kurzen Lebenserwartung, keiner Aussicht auf Genesung und bestenfalls minimaler Beteiligung an der Welt um sie herum nicht gerechtfertigt.

Richter: Palliativpflege zu Hause unmöglich

Ihre Eltern hatten darum gebeten, dass Indi nach Hause zurückkehren darf. Doch auch hier entschied der Oberste Gerichtshof laut BBC gegen deren Wunsch. Die Behandlung müsse in einem Hospiz oder Spital beendet werden.

Der Richter kam demnach zu dem Schluss, dass es im besten Interesse des Kindes sei, die lebenserhaltenden Massnahmen in einem Hospiz oder im QMC zu beenden, wo geschulte Mitarbeiter und die entsprechende Ausrüstung stationiert seien, um mit Komplikationen umzugehen und Leiden zu minimieren.

«Ich halte es für wesentlich, dass [Indi] weiterhin eine klinische Behandlung von höchster Qualität erhält, die in einem sicheren und nachhaltigen Umfeld durchgeführt wird», sagte der Richter gemäss BBC. «Das wird es zu Hause nicht geben.»

Oberster Gerichtshof lehnt Berufung gegen das Urteil ab

Im Oktober erteilte ein Gericht den Ärzten die Erlaubnis, die lebenserhaltenden Massnahmen einzustellen, und erklärte, die medizinischen Beweise seien «einstimmig und eindeutig».

Seitdem haben Indis Eltern es nicht geschafft, die Richter des Berufungsgerichts in London und die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg davon zu überzeugen, die Entscheidung aufzuheben. Die Berufung der Familie gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs war am Samstag abgelehnt worden.