Banken Entscheidung im UBS-Prozess vertagt

ra

27.9.2021 - 13:58

UBS muss länger auf Richterspruch in Paris warten (Archivbild)
UBS muss länger auf Richterspruch in Paris warten (Archivbild)
Keystone

Im Steuerstreit der UBS mit Frankreich ist es am Montag noch zu keiner Entscheidung des Berufungsgerichts gekommen. Das für den heutigen Montag angekündigte Urteil wird erst am 13. Dezember verkündet.

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Die Entscheidung konnte wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit eines der drei Richter des Gerichts nicht abgeschlossen werden, erklärte der Vorsitzende François Reygrobellet am Montag in Paris.

Illegale Werbung und Geldwäsche

Der UBS und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die Bank wurde verdächtigt, ihre Aussendienstmitarbeiter seinerzeit illegal nach Frankreich geschickt zu haben, um reiche Kunden ihrer Tochtergesellschaft bei Empfängen, Sportturnieren oder Konzerten zu «jagen» und sie davon zu überzeugen, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen.

«Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts im Februar 2019. Damals wurde die Bank zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen.

Die UBS bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und fordert einen Freispruch. Die UBS habe die zum Zeitpunkt der Vorfälle geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften gewissenhaft eingehalten. Die Verteidiger kritisierten zudem ein Verfahren ohne den «Ansatz eines Beweises».

Tieferer Antrag

In der Berufungsverhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von «mindestens» zwei Milliarden Euro, was deutlich unter der erstinstanzlichen Strafe liegt. Der französische Staat, eine Zivilpartei, fordert darüber hinaus eine Milliarde Euro Schadenersatz. Für den Fall zurückgestellt hat die Bank 450 Millionen Euro.

Die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollen laut Antrag zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.

Zwischen den beiden Prozessen hatte der Kassationshof, das höchste Gericht der französischen Justiz, mehrere Urteile gefällt, die das Strafmass für die UBS mindern könnten. So hatten die Richter im September 2019 entschieden, dass französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.