Wer muss zahlen? EuGH urteilt über Passagierrechte

dpa

4.7.2018

Passagiere warten auf ihren Flug.
Passagiere warten auf ihren Flug.
Source: Roland Weihrauch

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Rechte von Flugreisenden bei Verspätungen. Es geht um die Frage, welche Fluggesellschaft Entschädigung zahlen muss, wenn eine Airline sowohl das Flugzeug als auch die Besatzung von einer anderen gechartert hat.

Im konkreten Fall hatte Tui-Fly beides von Thomson Airways gemietet, auf dem Flugticket stand «ausgeführt von Thomson Airways». Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. Thomson Airways argumentiert jedoch, Tui-Fly trage die Verantwortung für den Flug und müsse deshalb die Entschädigung zahlen.

Das Landgericht Hamburg möchte vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als «ausführendes Luftfahrtunternehmen» im Sinne der EU-Regeln gilt - und somit die Entschädigung zahlen muss.

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