Unheilbar kranker Bub Jetzt muss das Oberste Gericht über Archies Leben entscheiden

SDA

2.8.2022 - 14:58

Hollie Dances (Mitte) Sohn Archie liegt seit April mit schweren Hirnverletzungen im Koma. Die Ärzte empfehlen, die lebenserhaltenden Maschinen abzuschalten – das wollen die Eltern nicht hinnehmen und ziehen von Gericht zu Gericht.  
Hollie Dances (Mitte) Sohn Archie liegt seit April mit schweren Hirnverletzungen im Koma. Die Ärzte empfehlen, die lebenserhaltenden Maschinen abzuschalten – das wollen die Eltern nicht hinnehmen und ziehen von Gericht zu Gericht.  
Dominic Lipinski/PA via AP/Keystone

Der Streit um das Leben des unheilbar kranken Archie geht weiter: Die Eltern fordern vor dem obersten britischen Gericht die Fortführung der lebenserhaltenden – diese sollten heute beendet werden.

Mehrmals mussten Gerichte bereits über das Schicksal des unheilbar kranken Jungen Archie Battersbee entscheiden: Sollen seine Maschinen weiterlaufen, wie es die Familie wünscht, oder sollen sie abgeschaltet werden auf Empfehlung der Ärzte? Das Urteil fiel immer gleich aus: Die Ärzte sollen den Jungen sterben lassen dürfen. Dies sei im besten Interesse von Archie, hiess es zur Begründung.

Doch die Eltern des Jungen kämpfen weiter: Sie haben einen Antrag beim höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court in London, gestellt, wie das Gericht bestätigte. Ein Ausschuss aus drei Richtern werde ihn nun prüfen. 

Dies, nachdem am Montag ein Berufungsgericht einen Einspruch eines UN-Ausschusses abgelehnt hatte, die Massnahmen über Dienstagmittag hinaus zu verlängern.

Seit April wegen schwerer Hirnverletzungen im Koma

Der Zwölfjährige hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in einigen anderen Ländern der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.