Frankreich Fall Kalinka: Stiefvater scheitert vor Menschenrechtsgericht

dpa

29.3.2018

Diese undatierte Aufnahme zeigt Kalinka, die 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen gestorben ist.
Diese undatierte Aufnahme zeigt Kalinka, die 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen gestorben ist.
Source: Privat

Im Justizdrama um den Tod der 14-jährigen Französin Kalinka bleibt deren deutscher Stiefvater Dieter K. in französischer Haft. Der Mediziner scheiterte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Strassburger Richter wiesen seine Beschwerde als unzulässig zurück (Az. 67521/14). Der 82-Jährige verbüsst eine 15-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Seine Stieftochter war 1982 tot in seinem Haus in Lindau am Bodensee gefunden worden. Pariser Richter sahen es 2011 als erwiesen an, dass er sie vergewaltigen wollte und ihr Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.

Der Mediziner konnte überhaupt nur in Frankreich vor Gericht gestellt werden, weil der leibliche Vater Kalinkas ihn mehr als 25 Jahre nach deren Tod ins elsässische Mulhouse entführen liess. Die deutsche Justiz hatte zuvor die Ermittlungen gegen Dieter K. eingestellt. Er war jahrelang auf freiem Fuss geblieben.

Er sah durch das Verfahren in Frankreich sein Menschenrecht verletzt, nicht wegen derselben Sache zweimal vor Gericht gestellt zu werden. Dieser Argumentation folgten die Strassburger Richter nicht. Deutschland und Frankreich hätten unabhängig voneinander gegen K. ermittelt. Das sei durch den entsprechenden Artikel in einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verboten.

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