Bundesstrafgericht Fall Magnitski ist um einen Entscheid reicher

aula, sda

6.3.2023 - 12:00

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat mehrere Beschwerden im Fall Magnitski abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat mehrere Beschwerden im Fall Magnitski abgewiesen. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde von fünf Parteien im Fall Magnitski im Wesentlichen abgewiesen. Sie forderten die Rückgabe von rund 16 Millionen Franken, die im Rahmen der Ermittlungen wegen Geldwäscherei beschlagnahmt worden waren.

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Die Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren im Juli 2021 ein. Sie beschlagnahmte einen Betrag von 22'000 Euro, der einer der beschwerdeführenden Firmen gehörte. Diese mussten zudem eine Ausgleichsforderung in Höhe von 50'000 US-Dollar an den Bund zahlen.

Eine Privatperson und vier Unternehmen fochten diese Anordnung an. Sie forderten 16 Millionen Franken, das heisst die beschlagnahmten Gelder und den erlittenen Schaden. Subsidiär beantragten sie die Zahlung der Beträge an Russland als geschädigte Partei.

In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesstrafgerichts die Beschwerde in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Nur eine Rüge bezüglich der Anwaltshonorare wurde gutgeheissen. (Entscheid BB.2021.193-197 vom 7.2.2023)