Steuerdelikte Fall Schwarzenbach nimmt überraschende Wende vor Gericht

SDA

29.11.2017 - 17:11

Noch kein Urteil im Mehrwertsteuer-Prozess um den Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach: Das Bülacher Bezirksgericht will zuerst noch einen weiteren Zeugen befragen.
Noch kein Urteil im Mehrwertsteuer-Prozess um den Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach: Das Bülacher Bezirksgericht will zuerst noch einen weiteren Zeugen befragen.
SDA

Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch die Hauptverhandlung im Fall Schwarzenbach auf unbestimmte Zeit vertagt. Davor stellten die Parteien ihre Anträge: Der Zoll hält an der Busse von vier Millionen Franken fest, die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Das Bezirksgericht Bülach ist noch nicht bereit, ein Urteil zu fällen. Das Verfahren sei noch nicht spruchreif, erklärte der Richter am Mittwochnachmittag. Zuerst müsse noch ein Zeuge - eine Person von der Zollfahndung - befragt werden.

Wann diese Befragung stattfinden kann, ist noch unklar. Das Bezirksgericht hofft aber, dass es die Hauptverhandlung noch in diesem Jahr abschliessen kann.

In Schlusswort Unschuld beteuert

Kurz vor der Unterbrechung war die Reihe nochmals an Urs E. Schwarzenbach. Ihm wirft die Oberzolldirektion vor, rund 200 Kunstgegenstände unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt zu haben. Insgesamt geht es um 123 Fälle von Nichtanmeldung und 27 von Falschanmeldung.

Sie hat dem 69-Jährigen deshalb wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung eine Busse von vier Millionen Franken aufgebrummt. Zudem muss er Mehrwertsteuern von über zehn Millionen Franken plus Zins nachbezahlen. Schwarzenbach wehrt sich gegen die Busse, weshalb es am Bezirksgericht Bülach zum Prozess kam.

Dort nutzte er sein Schlusswort, um nochmals für seine Unschuld zu plädieren. Bezüglich der Falschdeklaration könne er nachweisen, dass alles dem tatsächlichen Wert entspreche. Bei den Nichtdeklarationen sei in keinem der Fälle erwiesen, dass er die Kunstgegenstände in die Schweiz gebracht habe.

Zudem sei er nicht der Besitzer der Kunstwerke. "Wie können Sie mich für etwas büssen, das nicht mir gehört und das ich nicht in die Schweiz gebracht habe?", fragte er den Richter.

"Keine Zeit für Zollprozedere"

Etwas anders sehen das die Vertreter der Eidgenössischen Zollverwaltung. Für sie ist die Faktenlage so klar, "dass es keinen Zweifel gibt, wie es sich abgespielt hat". Alle Indizien zeigten, dass Schwarzenbach die Kunstgegenstände nicht verzollt habe.

Bezüglich der Falschangaben habe Schwarzenbach alleine bestimmt, welcher Wert als Grundlage genommen wird. "Teilweise hat er bereits zugegeben, Falschangaben gemacht zu haben", sagte der Vertreter des Zolls vor Gericht.

Der Zoll ist dabei der Meinung, der Dolder-Hotelier habe vorsätzlich gehandelt und so Einfuhrsteuern hinterzogen. Damit habe er sich der mehrfachen vollendeten Mehrwertsteuerhinterziehung schuldig gemacht und sei dafür mit einer Busse von vier Millionen Franken zu bestrafen.

Erschwerend kommt laut Zoll hinzu, dass der Milliardär und Kunstsammler "nachweislich weitere Kunstwerke nicht versteuert hat, obwohl das Verfahren gegen ihn bereits eröffnet worden ist".

Der Kunstsammler habe dies unter anderem damit begründet, dass er keine Zeit habe, das Zollprozedere abzuwickeln, der Zoll am Flughafen Zürich nicht effizient sei oder er wegen 100'000 Franken kein Büro aufmache. Für die Zollverwaltung bestätige sich dadurch die Grundhaltung Schwarzenbachs: Er muss nur nach eigenem Gutdünken die Zollanweisungen einhalten.

"Tatbeweis fehlt"

Die Verteidigung fordert hingegen einen Freispruch für ihren Mandanten: Für sie fehlt der Tatnachweis. Zudem seien 14 der Fälle bereits verjährt.

"Das Resultat der Untersuchung ist umfangreich, qualitativ aber dürftig", sagte der Verteidiger. Es gebe keine Beweise, dass sein Mandant Steuern hinterzogen habe. "Vieles wird angedeutet oder behauptet, nicht aber rechtsgenügend bewiesen."

So sei beispielsweise die These, dass keine Einfuhrdokumente existierten, nicht belegt. Vielleicht hätten die Zöllner ja am falschen Ort gesucht.

Zudem wurde kritisiert, dass die Echtheit der Werke nie geprüft wurde - etwas, zu dem sich auch Schwarzenbach während seiner Befragung wiederholt äusserte. Denn wenn es sich um Kopien handelt, müsste die Mehrwertsteuer auf den Preis der Kopien erhoben werden und nicht auf dem des Originals.

Die Verteidigung vermutete, dass die Zollverwaltung sich selber stark unter Druck setzte, in dem sie die Öffentlichkeit breit informierte. "Nun müssen sie liefern." Allerdings falle die Anklage mangels Beweise in sich zusammen.

"Ich bin AHV-Bezüger"

Beim ersten Prozesstag am Dienstag gab der 69-Jährige, der mit Devisenhandel reich wurde, Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse. "Es geht mir im Grossen und Ganzen sehr schlecht", sagte er. Sein Vermögen, das laut Steuererklärung 2013 ein Wertschriftenvermögen von 570 Millionen Franken aufwies, habe sich vermindert.

Heute sei er AHV-Bezüger. Wenn man wissen wolle, wie gross sein Vermögen sei, solle man die aktuelle "Bilanz" lesen, welche die reichsten Schweizer auflistet. Allerdings habe er sie nicht gelesen - und der Richter auch nicht, wie dieser sagte.

Zurück zur Startseite