F/A-18-Absturz am SustenpassFlugverkehrsleiter und Armeepilot vor Gericht
SDA/sob
4.1.2024 - 05:15
Ein Flugverkehrsleiter von Skyguide und ein Pilot der Schweizer Luftwaffe müssen sich nach dem tödlichen F/A-18-Absturz am Sustenpass 2016 in Muttenz BL ab heute Donnerstag vor dem Militärgericht verantworten. Sie sind beide unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
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04.01.2024, 05:15
04.01.2024, 05:26
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Das Militärgericht verhandelt diese Woche den Kampfjet-Absturz am Sustenpass.
Beim Crash einer F/A-18 im August 2016 kam der Pilot ums Leben.
Zum Unglück führten fehlerhafte Flughöhenangaben des Lotsen.
Auch ein nicht ordnungsgemässer Start steht im Zentrum der Untersuchung, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Wird dem Fluglotsen grobfahrlässige Tötung nachgewiesen, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.
Beim Absturz eines F/A-18-Kampfjets im Sustengebiet ist im August 2016 ein Armeepilot ums Leben gekommen. Die Anklage gegen einen Flugverkehrsleiter von Skyguide und einen Piloten der Schweizer Luftwaffe lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material, wie die Schweizerische Militärjustiz bereits am 3. April mitteilte. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Zum Unfall war es am 29. August 2016 beim Kampftraining einer Zweier-Patrouille mit F/A-18-Flugzeugen gekommen. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte in eine Felswand und starb. Das Flugzeug und mit ihm der Flight Data Recorder (Blackbox) wurden vollständig zerstört. Die Untersuchungsrichter konnten also nicht auf die Daten aus dem verunglückten Flugzeug zurückgreifen.
Schlechte Sichtverhältnisse
Die Patrouille war vom Militärflugplatz Meiringen BE aus gestartet. Der später Verunglückte wollte seinem vorausfliegenden Leader wegen schlechter Sichtverhältnisse mittels Radar folgen. Die Aufschaltung des Radars auf dasjenige des Leaders sei aber misslungen – möglicherweise, weil der Leader die Steigflug-Vorgaben für das Startverfahren nicht vollständig eingehalten habe.
Daraufhin habe der noch wenig erfahrene nachfolgende Pilot für weitere Instruktionen Kontakt zum Flugverkehrsleiter in Meiringen aufgenommen.
Falsche Angabe der Mindestflughöhe
Der Skyguide-Mitarbeiter habe dem Piloten dann fälschlicherweise eine Flughöhe von 10'000 Fuss (3048 Meter) vorgegeben – eine Vorgabe für einen Start in Richtung Westen. Beim vorliegenden Start in Richtung Ostern hätte die Mindestflughöhe aber 15'000 Fuss (4572 Meter) betragen. Der Pilot schoss sodann nur 58 Sekunden nach der fehlerhaften Anweisung auf einer Höhe von 3319 Meter – rund elf Meter unterhalb des Grats – in die Felswand.
Der Skyguide-Mitarbeiter von Meiringen habe seinen Fehler zwar bemerkt. Er konnte diesen dem Piloten aber nicht mehr mitteilen, weil er ihn angewiesen habe auf den Funkkanal der Flugsicherung in Dübendorf zu wechseln.
Die heute Donnerstag beginnende Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil soll am 9. Januar eröffnet werden.