Rangelei in Uzwil SG Frau versteckt Waren an der Denner-Kasse – 6 Monate Haft

dmu

29.7.2024

In einer Denner-Filiale im Kanton St. Gallen kam es im Januar zu einem Zwischenfall.
In einer Denner-Filiale im Kanton St. Gallen kam es im Januar zu einem Zwischenfall.
Symbolbild: Keystone

In der Denner-Filiale in Uzwil SG will eine Frau den Laden verlassen, ohne alle Artikel bezahlt zu haben. Mitarbeitende wehren sich, es kommt zu einer Rangelei. Nun ist die Beschuldigte per Strafbefehl verurteilt worden.

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  • Weil sie Waren im Wert von rund 100 Franken an der Kasse versteckte, ist eine 40-Jährige wegen Raubes verurteilt worden.
  • Sie hatte sich in der Denner-Filiale in Uzwil SG zudem eine Rangelei mit einer Mitarbeiterin geliefert.
  • Sie muss eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten absitzen.

Im Januar betrat eine 40-jährige Frau die Denner-Filiale an der Bahnhofsstrasse in Uzwil SG und packte Waren im Wert von rund 120 Franken in ihre Tasche. An der Kasse legte sie allerdings nur Artikel im Wert von gut 18 Franken vor und bezahlte auch nur diese. So steht es in einem Strafbefehl, über den das «St. Galler Tagblatt» berichtete.

Als die Beschuldigte von einer Mitarbeiterin aufgefordert wurde, die Tasche zu öffnen, habe sie sich widersetzt und versucht, aus dem Laden zu fliehen. Eine weitere Mitarbeiterin hinderte sie daran und forderte sie ebenfalls auf, den Inhalt der Tasche zu zeigen.

Weil sich die 40-Jährige weiterhin weigerte, eskalierte die Situation: Eine Mitarbeiterin und die Beschuldigte hielten die Tasche gleichzeitig fest. Letztere trat der Mitarbeiterin zweimal mit dem Knie gegen den linken Oberschenkel. 

Sechs Monate ins Gefängnis

Bei der Rangelei riss letztlich die Tasche und das Diebesgut fiel zu Boden. Die Beschuldigte floh in der Folge aus dem Laden.

Gemäss Untersuchungsamt Gossau habe die Frau «wissentlich und willentlich» gehandelt. Die 40-Jährige ist wegen Raubes verurteilt worden.

Weil sie bereits vorbestraft ist, muss sie eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten absitzen. Zudem muss sie die Verfahrenskosten in Höhe von 650 Franken übernehmen. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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