BundesgerichtFreiheitsstrafe für Zuger Ex-Stadtrat
SDA
28.3.2019 - 12:03
Der ehemalige Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer muss ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Verurteilung wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, Geldwäscherei und weiterer Delikte abgewiesen.
Das Obergericht Zug verurteilte den Zuger vergangenen April zu einer Freiheitsstrafe von 55 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Es befand ihn neben der Veruntreuung und der Geldwäscherei der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen Urkundenfälschung für schuldig.
Der frühere Stadtzuger Finanzvorstand hatte das millionenschwere Vermögen einer reichen, alten Frau verwaltet. Dabei zweigte er über mehrere Jahre hinweg rund zwei Millionen Franken für sich ab. Als die Frau 2011 mit 96 Jahren starb, befanden sich noch 16'000 Franken auf ihrem Konto.
Der heute 55-jährige Romer beteuerte vor Gericht immer, dass die von ihm getätigten Bargeld-Abhebungen mit dem Einverständnis der Eigentümerin vorgenommen worden seien. Auch in der Beschwerde ans Bundesgericht rügte er die davon abweichende Sachverhaltsdarstellung des Zuger Obergerichts.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in allen Punkte abgewiesen. Es bestätigt sowohl die Strafzumessung als auch die Qualifikation der Taten, die das Obergericht Zug vorgenommen hat.
Das Gesuch Romers um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung hat das Bundesgericht abgewiesen, weil die Beschwerde «von vornherein aussichtslos» gewesen sei. (Urteil 6B_625/2018 vom 15.03.2019)
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