Religion und StaatGenfer Gericht revidiert Laizitätsgesetz
SDA
26.11.2019 - 11:01
Die Genferinnen und Genfer haben im Februar ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche angenommen. Das Verfassungsgericht des Kantons hat nun das sogenannte Laizitätsgesetz teilweise revidiert. (Archivbild)
Source:Keystone/MARTIAL TREZZINI
Im Kanton Genf dürfen Grossräte und Generalräte weiterhin Zeichen der Religionszugehörigkeit wie etwa Kopftücher tragen. Das Genfer Verfassungsgericht hat das im Februar vom Stimmvolk verabschiedete Laizitätsgesetz teilweise revidiert.
Dies teilte die Genfer Justiz am Dienstag mit. Parlamentarier als Mitglieder eines gesetzgebenden Organs, sei es im Grossen Rat oder in den Generalräten, würden nicht den Staat vertreten, sondern die Gesellschaft und ihren Pluralismus verkörpern, stellte das Gericht in einer Erklärung fest.
Eine vollständige konfessionelle Neutralität der gesetzgebenden Organe würde auch das demokratische Prinzip untergraben, schreibt das Gericht. Nach diesem Grundsatz müssten die Kantone ein gewähltes Parlament haben, das auch verschiedene religiöse Meinungen vertrete.
Verbot für Beamte und Staatsräte
Für Beamte und Amtsträger wie Staatsräte bleibt das Verbot für das Tragen religiöser Symbole bestehen. Die Genferinnen und Genfer hatten im vergangenen Februar ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche angenommen. Darin wird der Grundsatz der Neutralität des Staates in religiösen Fragen bekräftigt. Es ersetzte das alte, über 100-jährige Gesetz.
Gegen die Gesetzesrevision hatten linke Parteien, Gewerkschaften feministische und muslimische Verbände das Referendum ergriffen. Sie kritisierten vor allem den «bevormundenden und diskriminierenden Charakter» der Rechtsnorm.
Insgesamt sechs Beschwerden gegen das Laizitätsgesetz wurden beim Verfassungsgericht eingereicht. Davon lehnten die Richter fünf ab. Lediglich die Bestimmung, welche Parlamentsmitglieder betrifft, revidierte das Gericht.
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