Guanziroli am Gericht Vergewaltigung, Drogenhandel und Betrug – Zürcher Arzt angeklagt

Von Silvana Guanziroli

8.10.2019

Ein 57-jähriger Internist steht heute wegen des Verdachts auf Vergewaltigung, Betrugs und illegalem Handel mit Medikamenten vor Gericht.
Ein 57-jähriger Internist steht heute wegen des Verdachts auf Vergewaltigung, Betrugs und illegalem Handel mit Medikamenten vor Gericht.
Keystone

Seinen hippokratischen Eid hat dieser Mediziner wohl vergessen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem 57-jährigen Zürcher schwere Delikte vor. Am Mittwoch muss sich der Internist vor Gericht verantworten.

Die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft ist lang. Auf 53 Seiten fasst die Behörde zusammen, was sie dem Mann vorwirft. Es sind Zeilen wie aus einem Kriminalroman. Doch in diesem Fall beschreiben sie die Realität, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher. Über Jahre soll der Mediziner gegen Gesetze verstossen und damit unzählige Opfer verletzt, genötigt und betrogen haben.

Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung

Der Arzt habe dabei auch nicht vor Gewalt gegen Frauen zurückgeschreckt. Ein Opfer soll er gar mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt haben, steht in der Anklageschrift, die «Bluewin» vorliegt.

Der Übergriff ereignet sich im Frühsommer 2014. Über eine Bekannte lässt sich der Mediziner eine Frau aus einem Armenviertel in Brasilien vermitteln. Wenige Wochen später reist die 31-jährige Mutter einer herzkranken Tochter mit einem Touristenvisum ein. Man habe sie mit einer möglichen Heirat gelockt, sagt sie später den Untersuchungsbehörden. Dass es dem Arzt aber um etwas anderes geht, muss sie schnell feststellen.

Kaum in seiner Wohnung eingetroffen, drängt der 57-Jährige sein Opfer zum Sex. «Ich habe für die Reise bezahlt, deshalb musst du machen, was ich sage.» Die Frau setzt sich zur Wehr, doch der Internist packt sie aggressiv an den Schultern und schlägt sie mit der Hand ins Gesicht. Bereits am nächsten Tag will die Brasilianerin in ihr Heimatland zurückreisen. Doch auch diesen Wunsch weist der Arzt mit den Worten zurück: «Ich habe schon so viel für dich bezahlt, jetzt musst du die ganzen drei Monate hierbleiben.» So lange ist ein Touristenvisum für die Schweiz gültig.

Der Prozess findet vor dem Bezirksgericht Bülach statt.
Der Prozess findet vor dem Bezirksgericht Bülach statt.
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Schulden und Pfändungsbetrug

Der Arzt, der in Zürich eine Praxis führt, ist seit Jahren verschuldet. Zahlreiche Gläubiger stellen Forderungen in der Höhe von rund 900'000 Franken, es existieren entsprechende Verlustscheine. Seit 2009 pfändet die zuständige Wohngemeinde deshalb den Lohn des Mannes. Trotz des hoch angesetzten Existenzminimums von knapp 9'000 Franken denkt er nicht daran, seine Schulden schnellstmöglich abzuzahlen. Der Zürcher wendet jahrelang einen Trick an, um Geld am Betreibungsamt vorbeizuschleusen. 

Das tut er mit zwei Kreditkarten, die er über seine Firma, die Arztpraxis, laufen lässt. Damit kauft er im Namen der Firma Luxusartikel und Gegenstände für seinen Privatgebrauch. Erst 2016 fliegt der Pfändungsbetrug auf. Im Rahmen des intensiven Untersuchungsverfahrens stellen die Ermittler fest: Damit prellt er die Gläubiger um satte 336'159.45 Franken.

Illegaler Verkauf von Medikamenten

Doch auch in seiner Praxis versucht der Mediziner, an schnelles Geld zu kommen. Der Verkauf von Medikamenten ist Ärzten im Kanton Zürich erlaubt. Dafür müssen sie allerdings eine ordentliche Buchhaltung führen und die Arzneimittel genau registrieren.

Und auch hier hebelt der Internist die Regeln aus. Zwischen 2013 und 2016 verkauft er Ritalin, Dormicum und Rohypnol unter der Hand. Das Geld für die Medikamente, die immer wieder auch als Ersatzdroge missbraucht werden, steckt er ein. Insgesamt nimmt der Mann so 86'035 Franken ein, die er gemäss Anklageschrift zumindest teilweise für sich selber verwendet. 

Ritalin, Dormicum und Rhypnol verkaufte der Internist gegen Bargeld. Den Verkauf registrierte er nicht.
Ritalin, Dormicum und Rhypnol verkaufte der Internist gegen Bargeld. Den Verkauf registrierte er nicht.
Keystone

Verwertung von Luxusuhren

Am Mittwoch musste sich der 57-Jährige vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfachem Pfändungsbetrug und der Misswirtschaft angeklagt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. 

Zudem verlangte  die Anklagebehörde die Verwertung aller eingezogenen Wertgegenstände. Darunter Luxusuhren von Zenith und Jaeger-LeCoultre sowie Bargeld in der Höhe von 20'000 Franken. Damit soll zumindest ein Teil der Verfahrenskosten gedeckt werden.


«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.

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