London Hausarrest für Katzen gefordert – angeblich zum Wohle der Natur

phi

30.4.2019

Wenn es nach diesen beiden geht, müssen Katzen kein Hausarrest bekommen.
Wenn es nach diesen beiden geht, müssen Katzen kein Hausarrest bekommen.
Bild: Keystone

Tony Duckett kümmert sich um die Tiere im Londoner Regent Park. Um die dortigen Vögel zu schützen, fordert er, sollen Katzenhalter ihre Vierbeiner nicht mehr rauslassen dürfen.

«Hunde müssen draussen bleiben» – das kennt man. Doch wenn es nach Tony Duckett geht, heisst es bald auch: «Katzen müssen drinnen bleiben»: Der Conservation Officer in Londons Regent Park will Büsis mit einem Bann belegen, um die Vogelwelt zu schützen.

«Sie müssen drinnen gehalten werden und dürfen nicht frei herumlaufen, weil sie im Stillen der Vogelpopulation [grossen] Schaden zufügen», warnte er laut britischem «Telegraph». Duckett beruft sich bei seiner Forderung auf eine Studie der britischen «Mammal Society», nach der Katzen jedes Jahr für den Tod von 27 Millionen Vögeln verantwortlich sind. Spatz, Blaumeise, Amsel und Star sind demnach die bevorzugte Beute, wenn die Vierbeiner auf Jagd gehen.

Lizenzfrust bei Bauern

Katzenhalter können ihr Unverständnis für die Hausarrest-Forderung dagegen kaum für sich behalten. Stellvertretend nahm die Tierschutz-Organisation «Battersea Dogs and Cats Home» Stellung zu dem Vorschlag: «Katzen sind von Natur aus unabhängig und Tiere mit einem Revier, die es geniessen, ihre Umgebung zu erkunden und das Gebiet als ihres zu markieren.» Die Welt ausserhalb des Hauses sei wichtig für ihr Sozialverhalten, zu dem auch das Herumstromern und Jagen gehöre.

Ungeschickte Tiere:

Der Streit muss in einen grösseren Kontext gesehen werden: In Grossbritannien war es Bauern bisher erlaubt, Vögel abzuschiessen, wenn sie Schäden anrichten. Jetzt müssen sie jedoch eine Lizenz dafür erwerben, was auf dem Land für Wut und Aufruhr gesorgt hat. Sie verweisen unter anderem darauf, dass Vögel wie etwa Raben anderen Spezies zu Leibe rücken und ihrerseits unzählige Tieren töteten.

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