USA «Hollywood Ripper» war zurechnungsfähig

SDA

23.8.2019 - 05:27

War bei seinen Mordtaten nach Ansicht der Geschworenen zurechnungsfähig: der als «Hollywood Ripper» bekanntgewordene Verbrecher Michael Gargiulo. (Archivbild)
War bei seinen Mordtaten nach Ansicht der Geschworenen zurechnungsfähig: der als «Hollywood Ripper» bekanntgewordene Verbrecher Michael Gargiulo. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EPA LOS ANGELES TIMES POOL/AL SEIB / POOL

Der in einem aufsehenerregenden Mordprozess schuldig gesprochene und als «Hollywood Ripper» bekannte Michael Gargiulo ist von Geschworenen für zurechnungsfähig erklärt worden. Mit der in Los Angeles getroffenen Entscheidung droht dem 43-Jährigen nun die Todesstrafe.

Im September soll die Jury aus je sechs Frauen und Männern über das Strafmass beraten, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Hätte das Gremium ihn zum Zeitpunkt der Straftaten für unzurechnungsfähig befunden, hätte Gargiulo seine Strafe in einer Anstalt verbüsst.

Vorige Woche war er wegen Mordes an zwei Frauen und versuchten Mordes an einem dritten Opfer schuldig gesprochen worden. Bei seinen Taten war er äusserst brutal vorgegangen. Gargiulo wurde 2008 wenige Wochen nach einem Messerangriff auf eine Nachbarin in Santa Monica festgenommen. Die Frau überlebte. Durch DNA-Spuren wurde der Tatverdächtige mit der Ermordung von zwei Frauen in den Jahren 2001 und 2005 in Verbindung gebracht.

Die 22-jährige Ashley Ellerin war 2001 in ihrem Haus mit 47 Messerstichen getötet worden. Ellerin war eine Bekannte des Schauspielers Ashton Kutcher (41, «Two and a Half Men»). Er hatte als Zeuge in dem mehrmonatigen Verfahren ausgesagt. In einem weiteren Prozess wird Gargiulo die Ermordung einer 18-Jährigen im Jahr 1993 in Chicago im US-Bundesstaat Illinois vorgeworfen.

Gargiulo hat die Morde abgestritten. Den Angriff auf die Nachbarin in Santa Monica räumten seine Verteidiger jedoch ein. Über ihren Mandanten sagten sie, er habe an einer psychischen Störung gelitten und könne sich nicht an den Vorfall erinnern. Als Kind sei er schwer misshandelt worden. Die Anklage sprach dagegen von kalkulierten und akribisch ausgeführten Taten.

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