Die Tat des jungen Flüchtlings war von grosser Grausamkeit, erschütterte ganz Deutschland und löste erbitterte politische Debatten aus. Nun ist der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung von Maria L. zu Ende.
Die Tat hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik extrem verschärft: Nun ist Hussein K. für den Mord an der Studentin Maria L. zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg verhängte am Donnerstag lebenslange Haft und sprach den jungen Flüchtling der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen schuldig. Ausserdem behielt sich das Gericht die Sicherungsverwahrung vor und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.
K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. K. habe ein hohes Mass an Empathielosigkeit gezeigt, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in der Urteilsbegründung. Laut Gerichtsmedizin dauerte Marias Sterben im Wasser mehr als eine Stunde. «Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste», sagte Schenk.
Ein Haar überführte ihn
Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Später räumte er ein, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Somit kam Erwachsenenstrafrecht in Betracht.
Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden - ein blondiertes Haar von ihm am Tatort brachte die Ermittler auf seine Spur. Akribische Polizeiarbeit hatten die Rekonstruktion der Tat ermöglicht, wie Schenk ausdrücklich lobend hervorhob.
Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das Mädchen, das auf dem Heimweg von einer Party war, vom Rad stiess. Ausserdem sei er zur Tatzeit bekifft und betrunken gewesen. Beides hielt die Kammer für unglaubwürdig. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte der Flüchtling zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat nannte er nicht.
Am vorletzten Tag des mehr als ein halbes Jahr dauernden Prozesses hatte er sich entschuldigt mit den Worten, es tue ihm leid. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm hingegen eine hohe Gewaltbereitschaft ohne Anzeichen für Reue und Mitgefühl.
Hussein K. kam als Flüchtling nach Deutschland
Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmass genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.
Das Verbrechen in Freiburg hatte eine Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst. Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und lebte als angeblich minderjähriger Flüchtling bis zu seiner Festnahme in Freiburg bei einer Pflegefamilie.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von dieser kriminellen Vorgeschichte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.
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