Bundesstrafgericht IZSR: Bedingte Freiheitsstrafen beantragt

SDA

7.10.2020 - 08:03

Die Angeklagten Qaasim Illi (links) und Nicolas Blancho haben vor dem Strafgericht keine Ausagen gemacht. (KEYSTONE)
Die Angeklagten Qaasim Illi (links) und Nicolas Blancho haben vor dem Strafgericht keine Ausagen gemacht. (KEYSTONE)
Source: KEYSTONE/Ti-Press/Francesca Agosta

Am Bundesstrafgericht hat am Dienstag die zweite Auflage des Prozesses gegen die beiden Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) Nicolas Blancho und Qaasim Illi begonnen. Die Angeklagten haben vor Gericht geschwiegen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat in ihrem Plädoyer für Illi eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und für Blancho eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten beantragt. Sie wirft ihnen verbotene Propaganda für die Al-Kaida und verwandte Organisationen vor.

Aufgrund des rechtskräftigen Urteils gegen den dritten Angeklagten Naim Cherni, ist es für die BA erwiesen, dass zwei vom IZRS veröffentlichte Videos Propaganda für die Al-Kaida sind. Auf diese Frage sei nicht mehr zurückzukommen, da sie auch vom Bundesgericht so beantwortet wurde.

Rückweisung durch Bundesgericht

Das Bundesstrafgericht hatte Blancho und Illi im Juni 2018 mit der Begründung freigesprochen, dass die Tatvorwürfe gegen sie in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben worden seien. Die Bundesanwaltschaft (BA) legte dagegen Beschwerde ein.

Das Bundesgericht folgte der Argumentation der BA, wonach die vorgeworfenen Sachverhalte in jenem Teil der Anklageschrift akribisch ausgeführt worden seien, die sich auf den dritten Angeklagten, Naim Cherni, bezogen. Dieser Teil hätte gemäss Bundesgericht quasi als «copy and paste» in die Anklage gegenüber Blancho und Illi eingefügt werden können.

Blancho und Illi wird vorgeworfen, unerlaubte Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen betrieben zu haben, indem sie zwei Filme von Naim Cherni auf dem Youtube-Kanal des IZRS veröffentlichten.

Es handelt sich um ein Interview mit dem Anführer des syrischen Ablegers der Terrororganisation Al-Kaida. Der zweite Film ist nach Ansicht der Angeklagten ein Dokumentarfilm. Das Material stammt von einer Syrienreise Chernis im Herbst 2015.

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