War der Manager «antidemokratisch» Kath.ch-Journalistin wegen «übler Nachrede» vor Gericht

SDA/sob

23.1.2024 - 04:56

Blick auf den Churer Hof mit der Kirche St. Maria Himmelfahrt (links) und dem Bischöflichen Schloss (rechts). (Symbolbild)
Blick auf den Churer Hof mit der Kirche St. Maria Himmelfahrt (links) und dem Bischöflichen Schloss (rechts). (Symbolbild)
KEYSTONE

Eine Journalistin des katholischen Medienzentrums soll einen deutschen Manager laut Anklage verunglimpft haben, weil sie ihm AfD-Nähe und antidemokratische Gesinnung vorwarf. Die Journalistin ficht den Strafbefehl heute Dienstag am Bezirksgericht Zürich an.

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Ein Artikel in der Publikation Kath.ch des des katholischen Medienzentrums wirft hohe Wellen. Der Artikel erschien, nachdem der Konzernchef einer deutschen Firma von der Vollversammlung des Dekanats Chur vom 10. November 2022 als Redner ausgeladen worden war. Der Generalvikar hatte dafür gesorgt, weil ihn besorgte Dekanatsmitglieder über den Redner informiert hatten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Journalistin, die darüber berichtet hatte, vor, den Eindruck zu erwecken, der Manager pflege eine Nähe zur AfD und habe eine antisemitische Gesinnung.

«Antidemokratische Positionierungen»

Im Strafbefehl werden diverse Abschnitte zitiert, etwa «ist auch durch antidemokratische Positionierungen aufgefallen» oder «verbreitete Verschwörungsmythen über eine angebliche Kulturmarxismus-Verschwörung der deutsch-jüdischen Frankfurter Schule».

Die Vorwürfe hatte die Journalistin von anderen Medien und dem Beauftragten gegen Antisemitismus der Landesregierung von Baden-Württemberg. Der Artikel wurde mittlerweile mit einer Stellungnahme des kritisierten Managers ergänzt, in der er alle Vorwürfe zurückweist.

«Ein ehrbarer Mensch»

Mit dem Artikel habe die Journalistin zumindest billigend in Kauf genommen, das Gefühl des Geschädigten, ein ehrbarer Mensch zu sein, zu verletzen, heisst es im Strafbefehl.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die 56-Jährige wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 40 mal 120 Franken. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dagegen wehrt sich die Journalistin.