Kriminalität Keine Verwahrung im Türsteher-Prozess

SDA

11.3.2020 - 10:54

Urteil im Türsteher-Prozess: Der 36-jährige Beschuldigte hatte im Frühling 2015 einen langjährigen Kontrahenten erschossen. (Symbolbild)
Urteil im Türsteher-Prozess: Der 36-jährige Beschuldigte hatte im Frühling 2015 einen langjährigen Kontrahenten erschossen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 36-jährigen Mann zu 16,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Verwahrung sprach das Gericht nicht aus. Der Beschuldigte hatte im Frühling 2015 auf offener Strasse einen Türsteher erschossen.

Das Bezirksgericht sprach den Schweizer mit kosovarischen Wurzeln der mehrfachen, teilweise versuchten vorsätzlichen Tötung und diverser weiterer Delikte schuldig. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erliess es eine – eher symbolische – Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken. Der Mann sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Seine beiden beteiligten Kollegen, ein 25-jähriger Türke und ein 35-jähriger Tschetschene, wurden ebenfalls verurteilt. Der Türke wurde vom Hauptvorwurf der Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Wegen anderer Delikte erhielt er aber eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Davon muss er 18 Monate absitzen. Zusätzlich erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 100 Franken. Die Schweiz muss er nicht verlassen. Eine Landesverweisung bezeichnete das Gericht als unverhältnismässig.

Der Tschetschene kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken davon. Auch bei ihm war der Hauptvorwurf, einfache Körperverletzung, nach Ansicht des Gerichts nicht zu belegen.

Lebenslänglich und Verwahrung beantragt

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte für den Schweizer eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe sowie Verwahrung verlangt. Für den Verteidiger war das Tötungsdelikt Notwehr. Er beantragte für den Haupttäter maximal vier Jahre Freiheitsstrafe wegen der anderen Delikte. Diese vier Jahre hätte der 36-Jährige bereits abgesessen, er wäre also per sofort auf freiem Fuss gewesen.

Beim Türken beliefen sich die Anträge der Anklage auf sechs Jahre Freiheitsentzug, Geldstrafe und Landesverweis. Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Geldstrafe ohne Freiheitsstrafe und Verzicht auf die Landesverweis.

Für den Tschetschenen hatte auch der Staatsanwalt eine bedingte Freiheits- und Geldstrafe gefordert, der Verteidiger beantragte ausschliesslich eine bedingte Geldstrafe.

«Mit harten Bandagen»

Der Schweizer hatte am frühen Morgen des 1. März 2015 einen 30-jährigen Kontrahenten erschossen. Den Täter und das Opfer, einen Kampfsportler und Türsteher, verband eine jahrelange, von beiden Seiten «mit harten Bandagen geführte Rivalität», wie der Gerichtsvorsitzende in der kurzen Begründung sagte.

In jener Nacht hatten sie sich in Zürich Affoltern verabredet, um ihren Streit zu klären. Auf Geheiss des Haupttäters nahm der 25-jährige Türke eine Schusswaffe mit. Diese ist bis heute verschwunden.

Beide Kontrahenten erschienen mit Kollegen. Der Streit eskalierte, die Gegner sprühten Pfefferspray, der Türke gab einen Schuss in die Luft ab, worauf die gegnerische Gruppe davonrannte. Der Schweizer nahm seinem Kumpel die Waffe weg und schoss mehrmals hinter den Flüchtenden her. Er traf seinen Kontrahenten in den Rücken. Nur durch Zufall wurde keine andere Person verletzt.

«Wut und Hass»

Es gebe keinerlei Hinweise für die Version der Verteidigung, wonach auch jemand anders als der heute 36-Jährige geschossen haben könnte, sagte der Richter. Der Beschuldigte habe «aus Wut und Hass» auf die «wehrlos und angsterfüllten» Flüchtenden geschossen.

Der psychiatrische Gutachter hatte bei dem Hauptbeschuldigten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt. Er sei aber nicht schwer gestört. Aus diesem Grund falle eine Verwahrung «ausser Betracht».

Der 36-jährige Familienvater war seit seiner Kindheit immer wieder straffällig geworden, war bisher aber stets mit milden Strafen davongekommen. Falls er sein Verhalten im Strafvollzug nicht deutlich ändere, werde er die gesamte Dauer absitzen müssen, sagte der Richter. Er habe jetzt die Möglichkeit, mit Blick auf eine frühzeitige Entlassung «an sich zu arbeiten».

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