Im letzten MomentKlage von Pharmakonzern stoppt Hinrichtung per Giftspritze
dpa
12.7.2018
Seit Jahren gehen Pharmakonzerne gegen die Verwendung ihrer Arzneimittel bei Hinrichtungen in US-Gefängnissen vor. Nun hat der Hersteller Alvogen erstmals Erfolg. Die Exekution eines zweifachen Mörders in Nevada wird verschoben.
Eine Richterin im US-Staat Nevada hat die Verwendung eines Medikaments bei der Hinrichtung eines zwei Mal verurteilten Mörders kurz vor der geplanten Exekution gestoppt. Elizabeth Gonzalez ordnete am Mittwoch die Verzögerung in Reaktion auf eine Klage des Pharmaherstellers Alvogen an. Das in New Jersey ansässige Unternehmen hatte mitgeteilt, es wolle nicht, dass sein Beruhigungsmittel Midazolam bei «verpfuschten» Hinrichtungen verwendet werde.
Noch nie zuvor hat ein Pharmaunternehmen erfolgreich Klage eingereicht, um eine Hinrichtung in den USA zu stoppen, bei der eines seiner Medikamente verwendet werden sollte. Eine vorherige Klage in Arkansas war gescheitert. Richterin Gonzalez entschied, Alvogen habe gute Aussichten, den Fall endgültig zu gewinnen und ordnete den vorläufigen Stopp der Hinrichtung auf unbestimmte Zeit an. Die nächste Anhörung soll am 10. September stattfinden.
Der verurteilte Mörder hatte ursprünglich am Mittwochabend per Giftspritze in der Stadt Ely hingerichtet werden sollen. Der 47-Jährige war vor elf Jahren schuldig gesprochen worden, einen Mann in Las Vegas ausgeraubt, getötet und zerstückelt zu haben. Für den Mord an einem anderen Mann war er zuvor zu 22 Jahren Haft verurteilt worden. Der Täter hatte wiederholt gesagt, sterben zu wollen. Es sei ihm egal, ob er Schmerzen habe. Seit 2006 ist in Nevada niemand mehr hingerichtet worden.
Das Urteil der Richterin kam weniger als neun Stunden vor der geplanten Exekution. Für die Giftmischung sollten drei Substanzen verwendet werden, die noch nie zuvor gemeinsam für eine Hinrichtung in den USA eingesetzt wurden.
Insgesamt drei Pharmahersteller hatten Einspruch gegen die geplante Verwendung ihrer Arzneimittel bei der Hinrichtung eingelegt. Das Unternehmen Sandoz, das zwei andere Mittel herstellt, die Nevada bei der Hinrichtung verwenden wollte, erklärte, der Nutzung ebenfalls zu widersprechen. Der Pharmakonzern Pfizer forderte Nevada im vergangenen Jahr auf, seine Mittel zurückzugeben, die der Staat bei der Exekution einsetzen wollte. Nevada weigerte sich.
Ein Anwalt des Konzerns Alvogen hatte dem US-Staat vorgeworfen, bei der Bestellung des Beruhigungsmittels irreführend vorgegangen zu sein: Statt es in das Gefängnis von Ely zu bestellen, sei es in eine Apotheke in Las Vegas beordert worden. Bereits im April habe Alvogen Staatsvertretern in einem Brief mitgeteilt, gegen die Verwendung Midazolams bei Hinrichtungen zu sein. Eine entsprechende Nutzung widerspreche allem, wofür das Mittel ursprünglich entwickelt worden sei - dem Retten und Verbessern von Leben.
Alvogen erklärte, mit der Entscheidung der Richterin zufrieden zu sein. Der Konzern wolle durch alle Instanzen gehen, um sicherzustellen, dass seine Produkte nicht für Hinrichtungen genutzt würden. Seit zehn Jahren kämpfen Pharmakonzerne gegen die entsprechende Verwendung ihrer Medikamente in den USA. Die von Alvogen eingereichte Klage vor Gericht ist laut Experten allerdings erst die zweite ihrer Art.
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