Bundesgericht Klima-Initiative von Hochdorf LU kommt vors Stimmvolk

zs, sda

3.5.2023 - 12:10

Das Bundesgericht hat sich mit einer Initiative aus der Gemeinde Hochdorf LU zur Umstellung auf erneuerbare Energien befasst. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat sich mit einer Initiative aus der Gemeinde Hochdorf LU zur Umstellung auf erneuerbare Energien befasst. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» für gültig erklärt. Somit wird die Stimmbevölkerung von Hochdorf LU über eine weitere Klimainitiative abstimmen können. Die Initiative ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar.

Keystone-SDA, zs, sda

Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass die Gemeinde-Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Bei einer Annahme durch das Stimmvolk müssten in der Ausführungsgesetzgebung jedoch diverse Punkte geklärt werden.

Die Initiative kam 2019 formell zustande, der Gemeinderat erklärte sie Ende März 2020 jedoch für ungültig. Er begründete seinen Entscheid damit, dass das Ansinnen gegen übergeordnetes Recht verstosse. Sowohl der Luzerner Regierungsrat als auch das Kantonsgericht wiesen die Beschwerde des Hauptinitianten in der Folge ab.

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass das Vorhaben mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar sei. Ziel der Initiative ist es, dass im Wohngebiet der Gemeinde alle Heizungen ab 2030 mit erneuerbaren Energien betrieben werden. (Urteil 1C_391/2022 vom 3.5.2023)