Prozess Kulttalkgast Nadir für viereinhalb Jahre hinter Gitter geschickt

gusi

22.5.2019

Mit 15 Jahren klopfte der gebürtige Afghane Nadir R. in der Sendung «Fohrler live» grosse Sprüche. Als Wiederholungstäter steht er heute in Bülach vor Gericht.
Mit 15 Jahren klopfte der gebürtige Afghane Nadir R. in der Sendung «Fohrler live» grosse Sprüche. Als Wiederholungstäter steht er heute in Bülach vor Gericht.
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In der Talksendung «Fohrler live» sorgte er 2001 für Furore. Teenager Nadir R.* erlangte damals mit seinem «Fettli»-Spruch Kultstatus. Heute stand der mittlerweile 33-Jährige vor Gericht. Das Urteil: 54 Monate Gefängnis.

Im Rahmen des Prozesses vor dem Bezirksgericht Bülach wirft die Staatsanwaltschaft dem gebürtigen Afghanen diverse schwere Delikte vor. Es geht um Drogenhandel, den Besitz verbotener Waffen und den illegalen Aufenthalt in der Schweiz.

Gemäss Anklageschrift hatte Nadir bei seiner Verhaftung im Juli 2018 grössere Mengen von Marihuana und Kokain bei sich, die er verkaufen wollte. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass der Beschuldigte Betäubungsmittel angebaut, hergestellt, gelagert, versendet, eingeführt, ausgeführt, erworben und verkauft habe.

Nadir R. während seines Kultauftrittes 2001 bei «Fohrler live».

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Zuletzt lebte Nadir bei seiner Freundin in Glattbrugg ZH, mit der er eine gemeinsame Tochter hat. Über aktuelle Reisedokumente oder einen gültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verfügt der Beschuldigte allerdings nicht. Gemäss Anklageschrift hält er sich schon seit längerer Zeit illegal im Land auf.

Das ist die Folge eines früheren Urteils des Zürcher Obergerichts. Dieses verurteilte Nadir bereits zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und sprach, nach verbüsster Haftstrafe, einen Landesverweis aus. Die Einreisesperre gilt noch bis ins Jahr 2025.

Abschiebung nach Afghanistan droht

Die illegalen Waffen konnten im Rahmen einer Hausdurchsuchung in der Wohnung der Freundin sichergestellt werden. Es handelt sich um einen verbotenen Schlagring sowie einen illegalen Teleskop-Schlagstock.

In ihrem Antrag forderte die Staatsanwaltschaft für Nadir eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren und einen erneuten Landesverweis für zehn Jahre. Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft bei der Freiheitsstrafe, der erneute Landesverweis fällt mit acht Jahre aber etwas kürzer aus.

Im Bezirksgericht Bülach musste sich Nadir R. vor dem Richter verantworten.
Im Bezirksgericht Bülach musste sich Nadir R. vor dem Richter verantworten.
Keystone

Vor dieser Abschiebung in sein Heimatland fürchtet sich der einstige Kulttalker. In einem Interview mit dem «Blick» sagte er. «Klar, ich habe die Gastfreundschaft der Schweiz missbraucht, mit dem, was ich tat. Dennoch wäre es unmenschlich, mich nach Afghanistan zurückzuschicken. Dort werden momentan mehr Leute denn je getötet.»

 * Name der Redaktion bekannt

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