Bundesstrafgericht Lange Freiheitsstrafen für Kokainschmuggler

SDA

23.5.2019 - 19:58

Die Richter des Bundesstrafgerichts in Bellinzona haben zwei nigerianische Brüder wegen Kokainschmuggels zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. 
Die Richter des Bundesstrafgerichts in Bellinzona haben zwei nigerianische Brüder wegen Kokainschmuggels zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. 
Source: Keystone/TI-Press/Alessandro Crinari (Symbolbild)

Sie schmuggelten grosse Mengen Kokain in die Schweiz: Zwei Brüder müssen dafür nun lange Zeit hinter Gitter. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die beiden zu siebeneinhalb und sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Zwei nigerianische Brüder, die grosse Mengen Kokain in die Schweiz geschmuggelt haben, müssen für lange Zeit ins Gefängnis. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Donnerstag Freiheitsstrafen von siebeneinhalb beziehungsweise sechs Jahren gegen sie ausgesprochen.

Die beiden Nigerianer im Alter von 46 und 36 Jahren wurden wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, wie der Verteidiger des 46-Jährigen, Simon Perroud, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nach der schriftlichen Urteilseröffnung mitteilte. Sein Mandant, der die siebeneinhalbjährige Freiheitsstrafe absitzen muss, befindet sich bereits seit vier Jahren im vorzeitigen Strafvollzug.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für die zwei Männer zwölf respektive zehn Jahre Gefängnis gefordert. Ihr zusätzlich vorgebrachter Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung liess das Gericht aber nicht gelten. Trotz des Erfolgs der Verteidigung liess sich Perroud noch nicht in die Karten blicken, ob sein Mandant das Urteil weiterziehen werde. Zuerst müsse nun das Urteil geprüft werden.

120 Kilogramm gestrecktes Kokain

Die beiden Angeklagten schleusten in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 120 Kilogramm gestrecktes Kokain aus den Niederlanden in die Schweiz. In seinem Plädoyer liess der Staatsanwalt des Bundes nochmals die abgehörten Telefongespräche Revue passieren, welche die Angeklagten mit den Kurieren in der Zeit zwischen November 2014 und Juli 2015 geführt hatten. Der Staatsanwalt zeigte zudem nochmals jede einzelne Lieferung aus den Niederlanden auf.

Der ältere der Brüder gab bei seiner Befragung an, erst seit Ende März bis Ende Juli 2015 am Schmuggel beteiligt gewesen zu sein und nicht bereits seit November 2014, wie es in der Anklage der Bundesanwaltschaft stand. Gleich ging der Staatsanwalt beim 36-jährigen Angeklagten vor, der 16 der 17 ihm vorgeworfenen Lieferungen gestanden hatte.


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