Im Prozess um die beispiellose Mordserie des früheren Krankenpflegers Niels Högel an Klinikpatienten hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Die Anklage verlangte vor dem Landgericht Oldenburg zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschliesst. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien hingegen nicht erfüllt.
Dem in zwei Prozessen bereits wegen mehrerer Patiententötungen zu lebenslanger Haft verurteilten Högel wird im niedersächsischen Oldenburg seit fünfeinhalb Monaten erneut der Prozess gemacht. Dabei geht um 100 weitere mutmassliche Morde, die bei späteren systematischen Untersuchungen entdeckt wurden.
Die Anklage sieht 97 Morde als erwiesen an, drei hingegen nicht. Sie unterstellt in allen Fällen niedere Beweggründe, teils auch Heimtücke als Mordmerkmal.
Högel soll bei der Arbeit über Jahre hinweg Intensivpatienten in zwei Spitälern in Oldenburg und Delmenhorst getötet haben, indem er durch eigenmächtige Medikamentengaben lebensbedrohliche Zustände auslöste, um sie anschliessend wiederzuleben.
Er habe sich «als Retter gerieren wollen», sagte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohrmann am Donnerstag. Ob noch weitere Motive wie Lust am Entscheiden über Leben und Tod eine Rolle gespielt hätten, sei auch im neuen Prozess nicht mit hundertprozentiger Sicherheit zu klären.
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