Umzug in WG unglaubwürdigBundesgericht pfeift steuerflüchtigen Lottomillionär zurück
SDA
28.3.2019 - 12:03
Ein Lottomillionär aus dem Thurgau kann mit seinem Umzug in den Kanton Schwyz keine Steuern sparen. Er muss für das Jahr 2015 seine Steuern am früheren Wohnsitz bezahlen, urteilt das Bundesgericht.
Nachdem der Mann im Januar 2015 eine Million Franken im Lotto gewonnen hatte, meldete er sich in seiner Wohngemeinde ab und in einer steuergünstigen Gemeinde im Kanton Schwyz an. Der heute 61-Jährige hatte bei seinen Eltern gewohnt, weil seine Firma pleitegegangen war.
Wie bereits das Thurgauer Verwaltungsgericht nimmt das Bundesgericht dem Lottomillionär nicht ab, dass er im Kanton Schwyz tatsächlich einen neuen Wohn- und damit Steuersitz begründet hatte. Er hatte sich dort als Untermieter bei einer guten Freundin angemeldet.
Das Bundesgericht schreibt dazu in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, die Vorinstanz habe «in diesem Zusammenhang zu Recht erwogen, es mute aussergewöhnlich an, dass ein Lottomillionär mit Jahrgang 1958 sich mit einem Zimmer in WG-ähnlichen Verhältnissen begnüge».
Auch die weiteren Argumente, mit denen der Mann die Begründung seines Wohnsitzes im Kanton Schwyz belegen wollte, hält das Bundesgericht für unglaubhaft. So führte er zwei Freunde auf, mit denen er sehr engen Kontakt habe, und den geplanten Kauf eines Hauses. (Urteil 2C_1036/2017 vom 10.03.2019)
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