Prozess Luzerner Bombendroher muss ins Gefängnis

rl, sda

23.4.2021 - 17:22

Beim Einkaufszentrum Mall of Switzerland in Ebikon ging 2018 vier Monate nach der Eröffnung eine Bombendrohung ein - der Verantwortliche muss nun ins Gefängnis. (Archivbild)
Beim Einkaufszentrum Mall of Switzerland in Ebikon ging 2018 vier Monate nach der Eröffnung eine Bombendrohung ein - der Verantwortliche muss nun ins Gefängnis. (Archivbild)
Keystone

Der Mann, der 2018 gegen die Mall of Switzerland eine Bombendrohung aussprach und dann von der Luzerner Polizei 200'000 Franken zu erpressen versuchte, muss ins Gefängnis. Dies hat das Kriminalgericht Luzern am Freitag entschieden.

Keystone-SDA, rl, sda

Es verurteilte den 40-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. 12 Monate muss er absitzen, 21 Monate sprach das Gericht bedingt aus bei einer Probezeit von vier Jahren, wie die Gerichtsvorsitzende bei der mündlichen Urteilsverkündung bekannt gab. Zudem muss er sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hatte wegen Schreckung der Bevölkerung, arglistiger Vermögensschädigung, versuchter Erpressung und versuchten falschen Alarms eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert. Er bezeichnete das Vorgehen des Beschuldigten als kriminell, raffiniert, egoistisch und zynisch.

Für den Verteidiger hatte sich sein Mandant nur der versuchten Erpressung schuldig gemacht. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Tat sei ein Befreiungsschlag gewesen, von jemandem, den das Schicksal nicht verwöhnt habe und der die Realität nicht mehr richtig wahrgenommen habe. Es habe keine Bombe und keine Gefahr für die Öffentlichkeit gegeben.

Verzerrte Stimme

Die Mall of Switzerland in Ebikon LU wurde am Mittag des 14. März 2018 evakuiert. Eine künstlich verzerrte Stimme hatte zuvor in einem Anruf aus einer Telefonkabine im benachbarten Root LU erklärt, dass um 12.30 Uhr eine Bombe explodiere. Ein Sprengkörper wurde nicht gefunden.

Zwei Tage später ging beim Polizeiposten Malters LU ein Schreiben ein, in dem die Bombendrohung im Einkaufszentrum als Probelauf bezeichnet wurde. Der unbekannte Absender forderte 150'000 Franken, andernfalls explodiere in einem Spital eine Bombe und es gebe viele Tote.

Die Polizei deponierte wie verlangt das Lösegeld in einem Zug, doch wurden die Banknoten von einer unbeteiligten Passagierin gefunden. Der Erpresser war nicht im Zug.

Er erhöhte danach seine Forderung auf 200'000 Franken. Die Polizei ging erneut darauf ein und postierte auf Anweisung des Erpressers einen Rucksack in einer Fotokabine in Sempach LU. Allerdings stopfte sie nicht Geld, sondern eine Jacke in das Gepäckstück. Wenige Minuten, nachdem der Erpresser den Rucksack geholt und den Schwindel entdeckt hatte, wurde er festgenommen.

Hypersensibler Mensch

Der Beschuldigte begründete in seinem Erpresserschreiben seine Tat damit, dass hartarbeitende Menschen sich mit dem Minimum zufrieden geben müssten, währen die Oberen sich die Taschen füllten. Deswegen fahre er jetzt die Ellbogen raus.

Vor dem Kriminalgericht gab der Mann die Taten zu. Die Frage, wieso er diese getan habe, quäle ihn selbst, sagte er. Er habe keine Wut auf die Mall gehabt, und es sei ihm nie ums Geld gegangen. Der Beschuldigte erklärte, er habe immer von allen aufs Dach gekriegt. Er sei ein sehr emotionaler, hypersensibler Mensch und habe Druck ablassen müssen.

Der Beschuldigte erwähnte ein psychologisches Gutachten, wonach seine Tat eine Art Flucht gewesen sei – gehe die Gefängnistüre zu, seien die Probleme weg. Er sei kein böser Mensch und zuvor nie straffällig gewesen. Auch wäre er froh gewesen, wenn ihn die Polizei nicht erst nach drei Tagen erwischt hätte.