Das Bezirksgericht Luzern hat Nicolas Rimoldi der Nötigung schuldig gesprochen. Es verurteilte den bekannten Kritiker der Coronamassnahmen wegen seiner Rolle bei Kundgebungen zu einer bedingten Geldstrafe.
Keystone-SDA, kad, sda
30.11.2022, 11:06
30.11.2022, 12:17
SDA
Das Bezirksgericht Luzern hat Nicolas Rimoldi unter anderem der Nötigung schuldig gesprochen. Es verurteilte den bekannten Kritiker der Coronamassnahmen wegen seiner Rolle bei drei unbewilligten Kundgebungen zu einer bedingten Geldstrafe.
Der Bezirksrichter bestätigte in seinem Urteil, das er am Mittwoch veröffentlichte, sämtliche Vorwürfe gegen den 27-jährige Präsidenten der Gruppe «Mass-Voll!», wie sie in zwei Strafbefehlen aufgelistet waren. Die Strafbefehle hatte Rimoldi angefochten, womit es im November zum Prozess gekommen war.
Das Gericht spricht ihn nun schuldig der mehrfachen Nötigung, der mehrfachen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration, der Störung des Polizeidienstes, der Hinderung einer Amtshandlung, des Nichttragens einer Hygienemaske und des Missachtens von Anordnungen des Sicherheitspersonals.
Rimoldi wird dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft. Dazu kommt eine Busse von 400 Franken. Auch muss Rimoldi die gesamten Verfahrenskosten tragen von rund 4000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weiterzug angekündigt
In einer ersten Reaktion auf Twitter schrieb Rimoldi von einem «Schandurteil». Die Bewegung «Mass-Voll!» kündigte gleichenorts an, den Entscheid an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Die meisten der Rimoldi vorgeworfenen Taten gehen auf das Coronajahr 2021 zurück. Er hat laut dem Gericht an unbewilligten Demonstrationen in der Stadt Luzern teilgenommen. Dabei führte er den Menschenzug auf die Strasse und brachte den Verkehr zum Erliegen, womit er sich der mehrfachen Nötigung schuldig machte.
Den Polizeidienst gestört hat Rimoldi in den Augen des Gerichts anlässlich eines Bundesratsbesuchs in Luzern vom Oktober 2021. Vor Gericht wurden Videoaufnahmen abgespielt, die den Beschuldigten bei einer Polizeikette zeigen. Rimoldi selber sagte aus, er sei zu nahe an den Polizisten herangetreten, das sei ihm bewusst. Er habe aber nicht die Polizeisperre durchbrechen wollen.
Sein Verteidiger hatte einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Die Demonstration, die er als nicht bewilligungspflichtige Spontankundgebung auslegte, habe er auf die Strasse geführt, weil zu wenig Platz auf dem Trottoir war.