Jurafrage Moutier-Abstimmung von 2017 bleibt ungültig

SDA

29.8.2019 - 09:44

Die Abstimmung von Juni 2017 in Moutier lief nicht korrekt ab, urteilt das bernische Verwaltungsgericht.
Die Abstimmung von Juni 2017 in Moutier lief nicht korrekt ab, urteilt das bernische Verwaltungsgericht.
Source: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Städtchen Moutier BE kann weiterhin nicht zum Kanton Jura wechseln. Nach der Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat auch das bernische Verwaltungsgericht die Abstimmung von 2017 über den Kantonswechsel von Moutier für ungültig erklärt.

Wie einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist, hat das Gericht zwar einen Teil der Beschwerden gegen den erstinstanzlichen Entscheid gutgeheissen. Das Gericht geht aber mit der Statthalterin einig, es habe zu viele Unregelmässigkeiten rund um die Abstimmung gegeben.

Insbesondere hätten sich die Behörden von Moutier in ihrer Kommunikation zum Abstimmungsthema viel stärker zurückhalten müssen, macht das Gericht deutlich. Als Organisatorin des Urnengangs könne die Gemeinde nicht auftreten wie andere Akteure. In Moutier regiert eine projurassische Mehrheit.

Das Gericht spricht von «schweren Gesetzesverstössen», etwa im Zusammenhang mit einem Brief der Gemeinde an die Eltern von Tagesschülern. Darin gab die Gemeinde Moutier laut dem Urteil der Statthalterin von 2018 eine Art Garantie dafür, dass bei einem Kantonswechsel den Schülern die gleichen Leistungen angeboten würden.

Auch dass die Gemeinde Moutier erst am Abstimmungswochenende dem Kanton Bern und dem Bund die Wählerlisten abgegeben habe, gehe nicht. Unzulässig gewesen seien weiter ein Beitrag des Stadtpräsidenten in einer Online-Zeitung und die Art und Weise der Erweiterung des brieflichen Abstimmens.

Diese Gesetzesverstösse seien einzeln respektive als Ganzes geeignet gewesen, das Abstimmungsresultat zu beeinflussen. Deshalb sei es richtig gewesen, dass die Regierungsstatthalterin des Berner Juras im November des vergangenen Jahrs die Abstimmung annulliert habe.

Keine mangelhafte Kontrolle der Wähler

Beschwerde eingereicht gegen den erstinstanzlichen Entscheid hatten die Gemeinde Moutier und – einzeln oder als Gruppe – 89 Bürgerinnen und Bürger von Moutier. Gutgeheissen hat das Verwaltungsgericht einen Rekurs zu einer Botschaft des Stadtpräsidenten von Moutier an die Lehrerschaft Moutiers.

Auf ein Schreiben zu dieser Botschaft hätte die Regierungsstatthalterin nicht eingehen sollen, urteilt das Gericht. Und ablehnen müssen hätte sie eine Klage zu der systematischen Kontrolle der Wählerinnen und Wähler in den Wahlbüros.

137 Stimmen Differenz

Mit lediglich 137 Stimmen Differenz hatten die Bürgerinnen und Bürger Moutiers am 18. Juni 2017 entschieden, den Kanton Bern zu verlassen und künftig zum Kanton Jura zu gehören. Als die Regierungsstatthalterin des Berner Juras im vergangenen November entschied, diesen Urnengang zu annullieren, gingen die Wogen hoch.

Schon vor der Bekanntgabe des Verwaltungsgerichtsentscheids gaben sowohl Projurassier als auch Berntreue zu verstehen, dass sie sich ans Bundesgericht wenden würden, wenn das Berner Gericht nicht in ihrem Sinne entscheiden sollte. Das bedeutet, dass es noch Monate dauern dürfte, bis bekannt wird, ob das Resultat der kommunalen Abstimmung von 2017 gültig ist oder nicht.

Sollte auch das Bundesgericht die Abstimmung von 2017 für ungültig erklären, dürfte es zu einer zweiten Abstimmung über die künftige Kantonszugehörigkeit Moutiers kommen. Der Bund und die Regierungen der beiden Kantone Bern und Jura gaben jedenfalls im November 2018 bekannt, sie fänden, dass sich Moutiers Bürger an einer gültigen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit aussprechen sollten.

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