Die Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin tritt auf Ende des Amtsjahres 2018/2019 zurück. Unterschiedliche Auffassungen zu Arbeitsprozessen innerhalb der Staatsanwaltschaft trugen zu ihrem Entscheid bei.
Esther Omlin werde eine amtliche Funktion ausserhalb des Kantons Obwalden übernehmen, teilte der Regierungsrat am Montag mit.
Omlin war 15 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Obwalden, davon acht Jahre als Oberstaatsanwältin.
Im vergangenen Sommer waren nach Unstimmigkeiten im Team gegen die Oberstaatsanwältin eine Strafanzeige und eine Aufsichtsbeschwerde eingegangen.
Die Aufsichtsbeschwerde, die vom Obergericht behandelt wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Zum Inhalt wurden bislang aber noch keine Angaben gemacht. Die Anzeige, die von einem ausserkantonalen Staatsanwalt behandelt wird, ist noch hängig, wie Albert Sigrist von der zuständigen Rechtspflegekommission Ende Mai im Parlament sagte.
Die Stelle der Obwaldner Oberstaatsanwaltschaft werde demnächst ausgeschrieben und die notwendigen Schritte zur Neubesetzung an die Hand genommen, schreibt der Regierungsrat weiter. In der Übergangsphase übernimmt der stellvertretende Oberstaatsanwalt ad interim die Leitung. Wahlbehörde einer Oberstaatsanwältin oder eines Oberstaatsanwalts ist der Kantonsrat.
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