Deutschland Patientenmörder hat vor Gericht gelogen

SDA

4.4.2019 - 15:47

Der angeklagte Ex-Pfleger Niels Högel verdeckt sein Gesicht vor der Öffentlichkeit – er steht wegen 100 Morden an Patienten vor Gericht. (Archiv)
Der angeklagte Ex-Pfleger Niels Högel verdeckt sein Gesicht vor der Öffentlichkeit – er steht wegen 100 Morden an Patienten vor Gericht. (Archiv)
Source: KEYSTONE/AP Pool dpa/JULIAN STRATENSCHULTE

Der wegen 100 Morden an Patienten angeklagte Ex-Pfleger Niels Högel hat nach Einschätzung eines Gutachters in seinen Vernehmungen lange Zeit bewusst gelogen. Bestimmte Aussagen des Angeklagten könnten eindeutig als widerlegt angesehen werden, sagte der Experte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Högel vor, seine Opfer zwischen 2000 und 2005 in Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg mit Medikamenten zu Tode gespritzt zu haben. Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hat das Gericht den Deutschen bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

«Er hält falsche Aussagen häufig solange aufrecht, bis das Gegenteil eigentlich völlig feststeht», der psychologische Sachverständige Max Steller am Donnerstag bei der Vorstellung seines Gutachtens vor dem Landgericht Oldenburg. Dann räume Högel den Vorwurf ein, versuche aber selbst dann noch, eine Erklärung für seine Falschaussage zu finden. «Er weiss um seine Vergangenheit Bescheid, und will es nicht wahrhaben. Er weiss, was er gemacht hat.»

Steller sprach von einem «Lügen-Modell», bei dem Högel seine Aussagen der jeweiligen Faktenlage angepasst habe. Der Verdächtige habe eine «hohe Lügenneigung und eine hohe Lügenbereitschaft» und sei in der Lage, qualitativ hochwertige Falschaussagen zu machen. Dem widerspreche nicht, dass er sich oft bemühe, die Wahrheit zu sagen.

Steller untersuchte ausschliesslich die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Angeklagten. Die ursprünglich für den späteren Nachmittag geplante Anhörung des Psychiaters Henning Sass zur Schuldfähigkeit des 42-Jährigen verschob das Gericht aus zeitlichen Gründen. Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt.

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